Berlin, den 02.12.2008: Das Landgericht München I hat im Berufungsverfahren unser vor dem Amtsgericht München am 24.04.2008 erstrittenes Urteil gegen die European Securities Invest SECI GmbH (SECI) bestätigt. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig, dass die SECI den Vertrag des von uns vertretenen Anlegers, der einen Wertpapiersparvertrag über Aktien der Deutschen Beamtenvorsorge Immobilienholding AG abgeschlossen hatte, vollständig rückabwickeln muss.
Rückabwicklung nach Widerruf
In diesem Verfahren konnten wir beweisen, dass unser Mandant in einer Haustürsituation veranlasst wurde, seinen Wertpapiersparvertrag abzuschließen. Die nach dem Gesetz erforderliche Widerrufsbelehrung unter dem Wertpapiersparvertrag war fehlerhaft, diejenige unter dem Aktienbezugsvertrag fehlte ganz. Der dadurch mögliche Widerruf des Aktienbezugsvertrages führte in diesem Fall zur Rückabwicklung der Geldanlage. Im Ergebnis erhält unser Mandant nun seine eingezahlten Einlagen nebst Zinsen zurück.
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Leseempfehlung
Lesen Sie dazu auch unseren letzten Beitrag zur SECI vom 18.11.2008 „Gerichte verurteilen SECI weiterhin zum Schadenersatz“.
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