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Anlegerschutz >> Allgemeines
Lehman Brothers-Zertifikat? Wir vertreten betroffene Anleger!
24.11.2008

Lehman-Zertifikate nach Insolvenz wertlos?
Die Lehman Brothers Inc., amerikanische Investmentbank mit Hauptsitz in New York, musste am 15.09.2008 Insolvenz anmelden. Viele Anleger hatten noch kurz zuvor bei ihrer Bank oder Sparkasse Lehman-Zertifikate erworben, die als lukrative, „absolut sichere“ Anlage vermittelt wurden. Sind diese Zertifikate nun wertlos, das angelegte Geld verloren?

 

Anmeldung zur Insolvenztabelle
Anleger haben im Insolvenzfall grundsätzlich das Recht, ihre Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden. Für die hierzulande verkauften Zertifikate von der niederländischen Gesellschaft Lehman Brothers Treasury Co. B.V. muss dies in Amsterdam geschehen.
Doch betroffene Anleger sollten auf keine hohe Insolvenzquote hoffen. Ihnen ist zu raten, auf jeden Fall auch ihre Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung prüfen zu lassen.

 

Banken und Sparkassen in der Pflicht
Banken und Sparkassen sind gegenüber ihren Anlegern dann in der Pflicht, wenn ihnen ein Beratungsfehler nachgewiesen werden kann. Wurde der Anleger nicht umfassend oder nicht vollständig oder gar falsch von seiner Bank oder Sparkasse über die Geldanlage aufgeklärt, muss diese - wie jeder andere Vermittler bzw. Finanzberater - dem Anleger den im Zusammenhang mit dem Erwerb der Beteiligung entstandenen Schaden in voller Höhe ersetzen. Die wertlose Beteiligung kann dann im Gegenzug an das Finanzinstitut bzw. den Vermittler zurückgegeben werden. Anleger, denen noch kurz vor der Insolvenz des Unternehmens Lehmann-Zertifikate empfohlen wurden haben besonders gute Chancen, ihre Anlage rückabzuwickeln. Aber auch alle anderen Lehmann-Anleger sollten den Erwerb ihrer Anlage fachanwaltlich auf Vermittlungs- und Beratungsfehler prüfen lassen.

 

Unser Angebot zur Prüfung Ihrer Anlage
Wir vertreten als eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte und fachanwaltlich qualifizierte Kanzlei bundesweit zahlreiche geschädigte Lehman Brothers-Anleger.
Wir geben auch Ihnen auf Wunsch zunächst für 50 Euro eine Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten und sagen Ihnen, welche Kosten bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung auf Sie zukommen. Sie entscheiden dann unter Anrechnung dieser Gebühr, ob Sie von uns vertreten werden wollen.

 

Rechtsschutzversicherung
In vielen Rechtsschutzpolicen sind Streitigkeiten aus dem Kauf von Geldanlagen mitversichert. Das Kostenrisiko trägt dann die Versicherung, d.h. die Rechtsschutzversicherung muss für die Anwalts- und Gerichtskosten aufkommen.
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.


Ansprechpartner:

Thomas Röske
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: roeske@gansel-rechtsanwaelte.de


André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de


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23. Mai 2012 - 15:15
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