Berlin, den 18.11.2008: Gerichte in Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen sprechen den von uns vertretenen Anlegern, die einen Wertpapiersparvertrag über Aktien der Deutschen Beamtenvorsorge Immobilienholding AG abgeschlossen hatten, wiederholt Schadensersatzansprüche gegen die SECI GmbH zu.
Auf Grund der uns vorliegenden Unterlagen können wir beweisen, dass die SECI ihrer aus dem mit ihren Anlegern geschlossenen Garantie- und Aktienbezugsverträgen ergebenden Verpflichtung, hinreichende Rückstellungen zur Absicherung des Risikos (Garantie) zu bilden, nicht ausreichend nachgekommen ist. Da die SECI aus den Garantie- und Aktienbezugsverträgen haftet, haben die betroffenen Anleger Anspruch auf vollen Ersatz des Schadens. Zu dieser Entscheidung kamen jüngst erst wieder sowohl das Amtsgericht München (Urt. v. 2.10.2008, Az.: 172 C 10960/08 und 173 C 10952/08) als auch das Landgericht München I (Urt. v. 25.09.2008, Az.: 22 O 8878/08).
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Leseempfehlung
Lesen Sie dazu auch unseren letzten Beitrag zur SECI vom 19.09.2008 „Berliner Gericht verurteilt SECI zum Schadenersatz“.
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