HOME STANDORTE MITARBEITER KARRIERE KOSTEN IMPRESSUM
Geldanlagen
Genossenschaftsbeteiligungen
Aktien und Aktienfonds
Anleihen
Gold
Offene Fonds
Steuersparimmobilien
Unternehmensbeteiligungen
Zertifikate
Special: Geschlossene Fonds
Flugzeug- und Triebwerkfonds
Fonds von A bis Z
Hotel- und Ferienparkfonds
Containerfonds
Immobilienfonds
Lebensversicherungsfonds
Medienfonds
Schiffsfonds
Umweltfonds
Bank- und Kreditrecht
Immobiliendarlehen
Vermögensverwaltung
Fremdwährungsdarlehen
Immobilie und Grundstück
WEG-Auseinandersetzung
Bauen
Baumängel
Wohnraumvermietung
Versicherungen
Kaskoversicherung
Berufsunfähigkeit
Hausratversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Unfallversicherung
Wohngebäudeversicherung
Angebote für Unternehmen
Kapitalanlagen & Kredite
Versicherungen
Immobilien & Miete
Geldanlagen >> Aktien und Aktienfonds
Fehlerhafte Kapitalmarktinformationen bei Aktien lösen Schadenersatzansprüche aus
8.10.2008

Es ist noch nicht so lange her, dass an den Aktienmärkten eine mächtige Blase platzte. Vor allem Unternehmen der „Neuen Technologien“ (moderne Kommunikationstechnik, Biotechnologien und andere innovative Technologien) waren von diesem Crash betroffen. Und damit auch ihre Anleger, die den Versprechungen der Vorstände dieser Unternehmen und deren leitenden Mitarbeitern vertrauten. Der Skandal gipfelte in gezielten Falschmeldungen durch Vorstände einiger Unternehmen des „Neuen Marktes“, die zum kurzzeitigen Anstieg der Aktienkurse führte. Die Folge: Die Insider wurden durch den Verkauf eigener Aktien reich und die getäuschten Anleger arm.

 

Prospekthaftung bei börsengehandelten Wertpapieren (Primärmarkt)
Der Ruf nach Schadenersatz kam prompt. Doch häufig waren die Unternehmen zwischenzeitlich insolvent, so dass sich die betroffenen Anleger an die Organe persönlich halten mussten, die für die fehlerhaften Kapitalmarktinformationen verantwortlich waren.
Das Börsengesetz sieht in §§ 44 ff. eine Prospekthaftung für die Fälle vor, bei denen der dem Börsengang zugrunde gelegte Verkaufsprospekt wesentlich unrichtig und unvollständig ist. In einem solchen Fall kann der Anleger von den Prospektverantwortlichen und den Prospektinitiatoren Schadenersatz verlangen. Selbst wenn der Anleger diese Wertpapiere inzwischen frustriert weiter veräußert hat, kann er eine Ersatzanspruch in Höhe der Differenz zwischen dem für den Erwerb der Papiere gezahlten Preis und dem bei der Veräußerung erhaltenen Betrag nebst Erwerbs- und Veräußerungskosten geltend machen.
Wichtig bei der Geltendmachung der Prospekthaftung ist allerdings der Nachweis, dass die unrichtigen bzw. unvollständigen Informationen zur Minderung des Börsenpreises geführt haben.

 

Emittentenhaftung
Hat der geschädigte Anleger die Wertpapiere nach der Unterlassung gebotener Ad-hoc-Mitteilungen oder nach der Verbreitung falscher Mitteilungen erworben, dann haftet der Emittent (Herausgeber von erstmals in Umlauf gebrachten Wertpapieren) ggf. gem. §§ 37b, 37c Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Auch hier begründet die Haftung einen Schadenersatzanspruch des betroffenen Anlegers.

 

Risikowechsel: Die Suche nach dem Verschulden
Aktien bieten dem Anleger die Chance auf eine hohe Rendite für den Preis eines relativ hohen Risikos. Stürzt eine Aktie ab, so kann der Anleger den Aktienerwerb rückgängig machen, wenn zum einen das betroffene Unternehmen Fehler gemacht hat, die dessen Haftung auslösen, und dass zum anderen diese Fehler auch aufgedeckt werden. Der Anleger hat in einem solchen Fall Anspruch auf vollen Ersatz seines angelegten Geldes, selbst wenn er dieses Geld bei fehlerfreiem Verhalten des Unternehmens auch verloren hätte. Der Schädiger „übernimmt“ also nach der Verbreitung einer Falschinformation das Risiko eines Kurssturzes.

 

Aktuell: Premiere-Aktien eingebrochen – Ein Prospekthaftungsfall?
Die Aktien des Bezahlfernsehsenders Premiere haben auf Grund einer Unternehmensmitteilung massiv an Wert verloren. Am 03.10.2008 waren die Aktien des Senders um 60,19 % auf 3,69 Euro eingebrochen. Der Grund: Ein Tag zuvor hatte das Unternehmen in einer Ad-hoc-Mitteilung gemeldet, dass es nach einer „neuen Klassifizierung“ seiner Abonnenten nur noch über 2,411 Mio. Abonnenten verfüge. Bislang waren die Anleger von einer weit höheren Zahl von Abonnenten ausgegangen. Noch im Halbjahresbericht 2008 wird zum 30.06. eine Abonnentenzahl von 4.157.810 ausgewiesen. Anleger sollten in ihren Prospekt schauen und die dort veröffentlichte Abonnentenzahl mit den aktuellen Angaben des Unternehmens vergleichen und dann ggf. ihre Schadensersatzansprüche prüfen lassen.

 

Unser Angebot zur Prüfung Ihrer Schadenersatzansprüche
Wir sind eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte und fachanwaltlich qualifizierte Kanzlei, die bundesweit Anleger vertritt.
Wir geben Ihnen für 50 Euro eine Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten und sagen Ihnen, welche Kosten bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung auf Sie zukommen.
Wir sind Mitautoren des Großkommentars Aktien- und Kapitalmarktrecht und auf Musterverfahren spezialisiert. Wir prüfen daher auch, ob geschädigte Aktionäre in einem für sie günstigen Musterverfahren gemeinsam betreut werden können.

 

Hinweis:
Die relativ kurzen Verjährungsfristen im Prospekthaftungsrecht gebieten für betroffene Anleger schnelles Handeln.

 


Ansprechpartner:

Thomas Röske
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: roeske@gansel-rechtsanwaelte.de


Fordern Sie einen Kurzfragebogen zur Prüfung Ihres Problems an!

Name, Vorname
E-Mail-Adresse
Wünschen Sie vorab einen Rückruf zur Besprechung Ihres Problems, dann teilen Sie uns bitte Ihre Telefonnummer mit.
Telefon

Wir senden Ihnen den Fragebogen kostenlos und unverbindlich!

Schicken Sie uns den Fragebogen per E-Mail, Fax oder Post ausgefüllt zurück, dann prüfen wir Ihre Ansprüche und unterrichten Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines Rechtsstreites.



>> mehr zum Thema Aktien und Aktienfonds
23. Mai 2012 - 15:08
Diese Seite weiterempfehlen

Wirtschaftswoche-Logo Top-Anlegeranwälte in Deutschland 2009

mehr Meldungen zum Thema
mehr Artikel zum Thema