HOME STANDORTE MITARBEITER KARRIERE KOSTEN IMPRESSUM
Geldanlagen
Genossenschaftsbeteiligungen
Aktien und Aktienfonds
Anleihen
Gold
Offene Fonds
Steuersparimmobilien
Unternehmensbeteiligungen
Zertifikate
Special: Geschlossene Fonds
Flugzeug- und Triebwerkfonds
Fonds von A bis Z
Hotel- und Ferienparkfonds
Containerfonds
Immobilienfonds
Lebensversicherungsfonds
Medienfonds
Schiffsfonds
Umweltfonds
Bank- und Kreditrecht
Immobiliendarlehen
Vermögensverwaltung
Fremdwährungsdarlehen
Immobilie und Grundstück
WEG-Auseinandersetzung
Bauen
Baumängel
Wohnraumvermietung
Versicherungen
Kaskoversicherung
Berufsunfähigkeit
Hausratversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Unfallversicherung
Wohngebäudeversicherung
Angebote für Unternehmen
Kapitalanlagen & Kredite
Versicherungen
Immobilien & Miete
Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
Qualitätssiegel für Geldanlagen: Top oder Flop?
6.10.2008

Der TÜV prüft bekanntlich Autos auf ihre Verkehrssicherheit – ein sinnvoller Service, der allen Verkehrsteilnehmern nützt. Kann man aber auch Geldanlagen einem Check unterwerfen, der den Anlegern Sicherheit gibt?

 

Ein neuer Service: Zertifikat des TÜV NORD für Fondsplausibilität
Seit kurzem prüft der TÜV Nord geschlossene Fonds und verleiht den für gut befundenen Produkten ein Prüfsiegel. Finanzdienstleister sollen mit diesem TÜV Zertifikat dokumentieren, dass Sie vertrauenswürdig sind und ihren Kunden sichere Anlagestrategien bieten. Als besonderer Vorteil einer Zertifizierung durch den TÜV wird sein hohes Ansehen in der Öffentlichkeit und seine Glaubwürdigkeit im In- und Ausland herausgestellt. Und genau hier liegt das Problem, wenn das Qualitätssiegel nur ein Locksiegel ist.

 

Die Zertifizierung
Der TÜV prüft, ob das Fondskonzept auch im Hinblick auf die Managementqualität und die Unternehmensabläufe Aussicht auf Erfolg hat. Finanzdienstleister sollen nach eigenen Angaben mit einem TÜV Zertifikat dokumentieren können, „dass sie vertrauenswürdig sind und ihren Kunden sichere Anlagestrategien bieten.“ 
Die Zertifizierung läuft nach den Angaben von TÜV Nord wie folgt ab:

  • Bestandsaufnahme aller relevanten Daten und Fakten
  • Analyse und Auswertung der Informationen
  • Bewertung sämtlicher Prüffelder
  • Erstellung des Prüfberichts
  • Ausstellung des Zertifikats
  • regelmäßige Überwachung

 

Fazit: Wer sich auf Prüfsiegel verlässt ist im schlimmsten Fall verlassen!
Wer sich als Anleger im Vertrauen auf den TÜV von einem TÜV-Siegel für eine Geldanlage blenden lässt, muss schlimmstenfalls mit dem Totalverlust seiner Einlage rechnen. Auch viele Garantieversprechungen von Fondsgesellschaften sind mit großer Vorsicht zu genießen.

 

Unser Angebot zur Prüfung Ihrer Anlage
Wir sind eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte und fachanwaltlich qualifizierte Kanzlei, die bundesweit Anleger vertritt, ganz gleich, ob sie eine Geldanlage mit oder ohne Prüfsiegel erworben haben.

 

Wir geben Ihnen für 50 Euro eine Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten und sagen Ihnen, welche Kosten bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung auf Sie zukommen.

 

Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema Immobilienfonds
23. Mai 2012 - 15:08
Diese Seite weiterempfehlen

Wirtschaftswoche-Logo Top-Anlegeranwälte in Deutschland 2009

mehr Meldungen zum Thema
mehr Artikel zum Thema
Servicebereich:
Special Immobilienfonds

Geschlossene Fonds und Rechtsschutzversicherung

§ 92 Aktiengesetz

Privatbank Reithinger – Das Insolvenzverfahren

Cumulus-Fonds

DBVI-/DFO-Fonds

Falk-Fonds

WGS-Fonds

GVV Bruchköbel Immobilienfonds

DG-Fonds

Vollmacht