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Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
Cumulus Immobilienfonds Einkaufs- und Gewerbezentrum Hettstedt GdbR nun auch gefährdet
2.10.2008

Berlin, den 02.10.2008: Nachdem bereits die Gesellschafter des Cumulus Immobilienfonds Mönchengladbach GdbR eindringlich zur Zahlung eines freiwilligen Vermögensopfers aufgefordert wurden, um die Insolvenz ihres Fonds zu vermeiden, werden mit diesem Anliegen nun auch die Anteilseigner des Cumulus Immobilienfonds Einkaufs- und Gewerbezentrum Hettstedt GdbR zur Kasse gebeten.

 

Niedrige Mieteinnahmen gefährden Rückzahlung des Darlehens
Die Geschäftsführung des Fonds konnte den Mietvertrag mit dem Hauptmieter der Fondsimmobilie nur zu einem verringerten Mietzins verlängern. Das führt dazu, dass das Gesellschaftsdarlehen bei der Eurohypo AG nicht plangemäß zurück gezahlt werden kann. Nach Angaben der Geschäftsführung drohe deshalb die Eurohypo AG mit einer Darlehenskündigung. Dabei geht es um eine Verbindlichkeit von ca. 5,5 Mio. Euro.

 

Fondsgesellschafter müssen mit Verlusten rechnen
Die Gesellschafter des Cumulus Immobilienfonds Hettstedt sind an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes beteiligt. Das bedeutet, dass sie nicht nur an den Gewinnen der Gesellschaft, sondern auch an deren Verlusten unmittelbar beteiligt sind. Die Eurohypo AG  könnte deshalb bei einer Darlehenskündigung die Anleger in Höhe ihrer prozentualen Beteiligung an der Gesellschaft in Anspruch nehmen.

 

Zahlen und sanieren lassen?
Abgesehen davon, ob weitere Zahlungen der Anleger die Probleme des Fonds lösen können, kann das von der Geschäftsführung vorgeschlagene Sanierungskonzept nur funktionieren, wenn alle Gesellschafter dieses Vermögensopfer fristgerecht bis zum 15. Oktober 2008 erbringen. Das ist aber schon allein deshalb mehr als zweifelhaft, weil viele Anleger der Fondsgesellschaft so schnell nicht erreicht werden können. Außerdem fehlt eine aktuelles Bekenntnis der Sparkasse Rhein Neckar Nord, die immerhin 27,3 % der Gesellschaftsanteile hält, dass sie fristgerecht ihren Beitrag leisten wird.
Schlägt das Sanierungskonzept der Geschäftsführung fehl, dann kommt es über kurz oder lang zur Verwertung der Fondsimmobilie durch Verkauf. Konkrete Angaben zum aktuellen Verkehrswert der Gewerbeimmobilie in Hettstedt hat die Geschäftsführung jedoch noch nicht gemacht. Doch es dürfte jetzt schon klar sein, dass ein Gewinn aus dem Immobilienverkauf nicht zu erwarten ist.

 

Bei Fremdfinanzierung Ansprüche gegen die Bank möglich
Sollten Sie Ihre Fondsbeteiligung durch ein Darlehen finanziert haben, wäre es ratsam, Ihre Ansprüche gegen die Bank unverzüglich prüfen zu lassen. Wenn wir für Sie eine vollständige Rückabwicklung des Darlehensvertrages durchsetzen, müssen Sie das zur Beitrittsfinanzierung aufgenommene Darlehen nicht mehr an die Bank zurück zahlen. Darüber hinaus können Sie dann auch eine Rückzahlung der in den letzten Jahren an die Bank gezahlten Zinsen verlangen.
Hinweis: Zum Jahresende verjähren diese Ansprüche bei einer Vielzahl von Anlegern.
 
Neu ab 1. März 2009:

Wir prüfen Ihre Beteiligung kostenlos
Wir sind eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte und fachanwaltlich qualifizierte Kanzlei, die bundesweit Cumulus-Anleger vertritt.
Wir geben Ihnen eine Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten und sagen Ihnen, welche Kosten bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung auf Sie zukommen.
Ziel unserer Prüfung ist es, Sie darüber aufzuklären, ob Ansprüche der Gläubigerbank des Fonds bestehen und Ihnen aufzuzeigen, wie solche Ansprüche der einzelnen Fondsanleger aufgrund Ihrer Nachhaftung als GbR-Gesellschafter erfolgreich und frühzeitig abgewehrt werden können. Bei Fremdfinanzierung prüfen wir auch mögliche Ansprüche gegen die Bank.

 

Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.


Ansprechpartner:

Sabine Hochmuth
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: hochmuth@gansel-rechtsanwaelte.de

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23. Mai 2012 - 15:08
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