Berlin, den 19.09.2008: Nachdem mehrere Gerichte in Bayern und Nordrhein-Westfalen den von uns vertretenen Anlegern, die einen Wertpapiersparvertrag über Aktien der Deutschen Beamtenvorsorge Immobilienholding AG abgeschlossen hatten, in vollem Umfang Schadensersatzansprüche gegen die SECI GmbH zusprachen, wird die SECI nun auch in Berlin zum Schadenersatz verurteilt.
Der Fall
Unserem Mandanten wurde in seiner Wohnung von einem Vermittler ein Wertpapiersparvertrag für Vermögenswirksame Leistungen über Aktien der Deutschen Beamtenvorsorge Immobilienholding AG (DBVI) verkauft. Der Vermittler warb vor allem damit, dass diese Anlage absolut sicher sei, weil für etwaige Kursverluste eine 100%ige Kapitalgarantie bestehe. Mit einem Rundschreiben vom 12.07.2006 teilte die SECI GmbH ihm mit, dass bei der DBVI ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten sei, was zu einem erheblichen Wertverlust seines Aktiendepots führen könne. Die Werthaltigkeit der ihm zugesicherten Kapitalgarantie hänge im Übrigen von der zukünftigen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der SECI ab. Damit war für unseren Mandanten klar, dass es im Zweifel keinen vollen Ausgleich für die wahrscheinlichen Verluste geben werde. Daraufhin wurden wir beauftragt, die Rückabwicklung des Vertrages bzw. die Rückzahlung der bisher geleisteten Einzahlungen einzuklagen.
Die Entscheidung
Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg sprach unserem Mandant vollen Ersatz des Anlageschadens zu. Zwischen ihm und der SECI sei wirksam ein einheitlicher Garantie- und Aktienbezugsvertrag zustande gekommen. Von letzterem habe unser Mandant wirksam seinen Rücktritt erklärt, da die SECI ihrer Pflicht zur Bildung ausreichender Rückstellungen zur Absicherung des Risikos (Garantie) nicht nachkam.
Das Gericht verurteilte deshalb die SECI GmbH zur Rückzahlung der geleisteten Monatsbeiträge für die Vermögenswirksamen Leistungen nebst Zinsen an unseren Mandanten. Die Kosten des Rechtsstreits sowie die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung unseres Mandanten muss ebenfalls die SECI GmbH zahlen.
Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 15.09.2008, Az.: 3 C 8/07
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Leseempfehlung
Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag vom 09.07.2008 „Erfolg für unsere Mandanten: OLG München verurteilt SECI GmbH wegen sittenwidriger Schädigung zur Schadenersatzzahlung“.
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