Berlin, den 12.09.2008: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte vertritt Anleger des Cumulus Immobilienfonds Mönchengladbach GdbR und weiß um ihre schwierige Situation im Vorfeld der bevorstehenden Gesellschafterversammlung.
Sanierungsbeiträge zahlen?
Nachdem die Geschäftsführerin des Cumulus Fonds, die ALWOG Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH, ihre Gesellschafter zur Zahlung von Sanierungsbeiträgen aufgefordert hat, dürfte vielen Anlegern die angespannte Situation dieses Fonds klar geworden sein. Nicht nur, dass die einst prognostizierten Ausschüttungen ausblieben, sollen sie nunmehr über ihre gezahlte Einlage hinaus weiter Geld für diesen angeschlagenen Fonds aufbringen. Bevor Cumulus-Anleger sich in dieser Situation zu irgendetwas verpflichten bzw. etwas „freiwillig“ leisten, sollten sie sich anwaltlich beraten lassen, um Schaden abzuwenden oder zumindest zu begrenzen.
Bei Fremdfinanzierung Ansprüche gegen die Bank möglich
Bei einer fremdfinanzierten Fondsbeteiligung können Ansprüche gegen die Bank auf vollständige Rückabwicklung des Darlehensvertrages in Betracht kommen. Eine solche Rückabwicklung hätte zur Folge, dass zumindest das zur Beitrittsfinanzierung aufgenommene Darlehen nicht mehr an die Bank zurückgezahlt werden müsste und darüber hinaus auch eine Rückzahlung der in den letzten Jahren an die Bank gezahlten Zinsen verlangt werden kann.