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Rechtsanwalt Thomas Röske hat in der Sendung „Was! – Wirtschaft, Arbeit, Sparen“ des RBB-Fernsehens am 08.09.2008 zur Schädigung einer Vielzahl von Anlegern durch die European Securities Invest Seci (SECI) Stellung genommen. Der Fall Unsere Mandanten investierten für ihre Rente in Aktien – doch nur, weil ihnen ausdrücklich von der SECI eine Kapitalgarantie für ihre eingezahlten Gelder zugesichert wurde. Wenn der Aktienkurs am Ende des Sparplans gesunken seien sollte, versprach man ihnen, diesen Verlust zu ersetzen. Doch als die Aktien 2006 abstürzten, teilte die SECI ihren Anlegern überraschend mit, dass die Erfüllung der Kapitalgarantie von der zukünftigen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens abhängig sei. Damit besteht die große Gefahr, dass die Anlagen trotz Kapitalgarantie völlig wertlos sind bzw. werden. Unsere Mandanten fühlten sich deshalb betrogen, suchten bei uns Hilfe und wir klagten für sie von der SECI Schadenersatz ein. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag vom 09.07.2008 „Erfolg für unsere Mandanten: OLG München verurteilt SECI GmbH wegen sittenwidriger Schädigung zur Schadenersatzzahlung“. Unser Angebot Wir sind eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte und fachanwaltlich qualifizierte Kanzlei, die bundesweit SECI-Anleger vertritt. Sind Sie sich unsicher, ob Sie berechtigte Ansprüche gegen die SECI haben, prüfen wir auf Ihren Wunsch vor einer Mandatierung Ihren Fall für 50 Euro. Wir vertreten Sie aber auch mit und ohne Rechtsschutzversicherung sofort.
Ansprechpartner:

Thomas Röske
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: roeske@gansel-rechtsanwaelte.de
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