Berlin, den 04.07.2008. Zunehmend klagen Haus- und Wohnungskäufer über Schallschutzprobleme in ihren neuen Einfamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhaushälften. Doch nur wenige von ihnen trauen sich, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Zum einen sind sie unsicher, ob tatsächlich Mängel vorliegen und zum anderen waren bislang ihre Erfolgsaussichten in einem Rechtsstreit eher vage. Rechtsanwalt Gansel, Immobilienrechtler, und Dipl.-Ing. Schultz, Sachverständiger für Bau- und Raumakustik, haben eine aktuelle Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes zum Anlass genommen, Betroffene über ihre deutlich verbesserte Rechtslage zu informieren. Praxisnah und verständlich schlagen sie Schallschutzgeschädigten schließlich eine kostengünstige „Drei-Schritt-Therapie“ für die Prüfung und Durchsetzung von Schallschutzansprüchen vor.
Quelle: Das Grundeigentum, Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft, Teil 1, Heft 12/2008, S. 776-780. Der Teil 2 wird in einem der nächsten Hefte erscheinen.
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