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Capital Advisor Fund II GbR: Rückabwicklung und Schadenersatz prüfen lassen!
28.5.2008

Berlin, den 28.05.2008: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte vertritt eine Reihe von Anlegern, die für ihre Altersvorsorge eine Gesellschaftsbeteiligung an dem Capital Advisor Fund II erworben haben.

 

Das „sichere“ Anlagemodell
Bei der Capital Advisor Fund II GbR handelt es sich um eine im Mai 2006 von der European Securities Invest SECI GmbH gegründete Gesellschaft, an der sich vor allem Kleinanleger beteiligen sollten, um „einen ergänzenden Baustein für eine private Altersversorgung oder für den langfristigen Vermögensaufbau“ zu erwerben.
Erklärtes Ziel dieser Anlage war ein stabiler langfristiger Vermögenszuwachs bei möglichst geringen Schwankungen. Dafür bemühten die Initiatoren sogar den Nobelpreisträger Harry S. Markowitz, an dessen Portfolio-Selection-Modell das Anlagekonzept „angelehnt“ wurde. Durch die Verteilung des Anlagekapitals auf vier unterschiedliche Anlageklassen - Immobilien, Private Equity, Wertpapierfonds und Alternative Investments - sollte schließlich mit weniger Risiko eine höhere Rendite erzielt werden. Tatsächlich erwies sich diese Gesellschaftsbeteiligung risikoreicher und renditeärmer als die Prospekte und die Vermittler den Anlegern Glauben machen wollten.

 

Vermittler „vergaßen“ vielfach über das Risiko aufzuklären
Diese Anlage wurde meist von Vermittlern der Futura Finanz GmbH & Co. KG bzw. der IFF AG, Hof, vertrieben. Auch wenn der Emissionsprospekt auf Risiken hinweist, wurde bei vielen unserer Mandanten im Vermittlungs- bzw. Beratungsgespräch betont, wie sicher und renditeträchtig die Kapitalanlage sei. Der Emissionsprospekt wurde oft erst nach dem Vertragsschluss vom Vermittler übergeben.
In der „Informationsbroschüre", die bei dem Verkauf der Anlage von den Vermittlern gern genutzt wurde, ist von „Risikostreuung“, von einer „risikoeffizienten Anlage“, von „weniger Risiko“, „Risikokontrolle“, „risikoreduzierend“ etc. die Rede. Eine Risikobelehrung sucht man vergebens. Über einen möglichen Totalverlust wurden unsere Mandanten nicht aufgeklärt. Das ist insofern verständlich, da sich dieses Risiko nicht mit der Werbung verträgt, eine gute Anlage für die Altersvorsorge anzubieten.

 

Mit „Nobelpreisträgermethode“ zum Verlust
Die in der Werbung für diese Anlage bemühte „Nobelpreisträgermethode“ bescherte den Anlegern keinen Erfolg. Es sei dahingestellt, ob die Initiatoren der Anlage den Nobelpreisträger falsch verstanden, seine Theorie falsch angewandt oder sonstige Fehler begangen haben: Das Ergebnis ist heute so eindeutig wie hart für die Anleger: Verluste.

 

Ansprüche geltend machen
Soweit - wie oben geschildert -, der Vermittler nicht anleger- und anlagegerecht beraten hat, können ihm bzw. seiner Vertriebsgesellschaft gegenüber Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
In vielen Fällen dürfte auch ein Widerruf der Beteiligung möglich sein, weil die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war.
Wir prüfen außerdem Prospekthaftungsansprüche gegen die Gründungsgesellschafter, Initiatoren oder andere prospektverantwortliche Personen.

 

Wir kennen die SECI und ihre Vertriebsgesellschaften
Unseren Kapitalanlageanwälten sind die SECI, ihre Geschäftsführung als auch die Vertriebsgesellschaften aus einer Vielzahl von Mandaten und Prozessen bekannt. Gerade in jüngster Zeit konnten wir auf Grund von Spezialwissen und einschlägigen Erfahrungen Gerichtsverfahren gegen die SECI für unsere Mandaten zum Erfolg führen.

 

Unser Angebot
Sollten auch Sie den (weiteren) Verlust Ihres Geldes fürchten, dann lassen Sie sich von unserem Kapitalanlagerechtsteam beraten.
Wir prüfen für 50 Euro sowohl Ihre Ansprüche als auch die Erfolgsaussichten Ihres Falles und sagen Ihnen, welche Kosten bei der Durchsetzung Ihrer Rechte auf Sie zukommen. Für rechtsschutzversicherte Anleger übernehmen wir die Deckungsanfrage.

 

Aktuell

Lesen Sie auch unsere jüngste Meldung "Capital Advisor Fund II: Erneut bewertet Gericht die Widerrufsbelehrung als fehlerhaft und ermöglicht Rückabwicklung" (24.11.2008)


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


Jana Meister
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: meister@gansel-rechtsanwaelte.de


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7. September 2010 - 05:03
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