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Prozesskostenfonds Juragent 3: Ausschüttung bleibt aus – Anlegergelder in Gefahr
8.4.2008

Berlin, den 08.04.2008: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte ist beauftragt worden, die Interessen von Anlegern des Prozesskostenfonds Juragent 3 zu vertreten, weil die vertraglich vereinbarte Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2007 bislang ausblieb.

Der Prozesskostenfonds Juragent 3 wurde im Jahre 2005 vollständig platziert und geschlossen. Er umfasst ein Beteiligungskapital in Höhe von 31,2 Millionen Euro.

 

Garantieausschüttung für das Jahr 2007 bleibt aus (Beachte Aktualisierung am Ende)
Juragent verspricht seinen Anlegern mit Prozesskostenfonds ein Beteiligungsmodell mit hohen Renditechancen. Während der Laufzeit des Prozesskostenfonds Juragent 3 sollen die Anleger jährlich eine garantierte Ausschüttung von sechs Prozent erhalten. Diese Ausschüttung ist lt. Gesellschaftervertrag § 18 Pkt. 6 „zahlbar bis jeweils Ende des dritten Monats des Folgejahres“, also bis spätestens Ende März. Unsere Mandanten haben bislang keine Ausschüttungen für das Geschäftsjahr 2007 erhalten. Mit Schreiben vom 03.04.2008 informiert die Treuhandkommanditistin der Gesellschaft „Treukommerz“, die Beratungs- und Treuhand GmbH, die Anleger wie folgt: „… aufgrund von Zahlungsverzögerungen auf der Ebene der Juragent AG sind uns die Mittel für die Weiterleitung der entsprechenden Garantieausschüttungen für 2007 noch nicht in vollem Umfang zur Verfügung gestellt worden."

 

Geschäftsführer abberufen; Aufsichtsratsmitglieder legen Ämter nieder
Die ausbleibenden Ausschüttungen beunruhigen die Anleger vor allem angesichts folgender Turbulenzen bei Juragent: Wie das Unternehmen am 04.04.2008 meldete, wurde der Geschäftsführer der Juragent Verwaltungs GmbH, Herr Mirko Heinen, mit sofortiger Wirkung, aus wichtigem Grund, abberufen. Ganz gleich, warum der Geschäftsführer abberufen werden musste, spricht dies nicht für Juragent, zumal bereits im März auch die Aufsichtsratmitglieder der Juragent AG, Herr Claudius Lang und Herr Stefan Kopf, mit sofortiger Wirkung ihre Ämter niedergelegt haben. Sie folgten damit dem Aufsichtsratvorsitzenden und Aufsichtsratmitglied der Juragent AG, Herrn Dr. Heinrich Wohlfart, der im Januar diesen Jahres sein Amt verließ.
 
Stiftung Warentest sieht Anlegergelder in Gefahr
Die Zeitschrift Finanztest (2/2007, S. 19) warnte im vergangenen Jahr vor der Juragent AG als dem größten Anbieter von Prozesskostenfonds. Kein Anbieter habe bislang den Erfolg seines Modells unter Beweis gestellt. Im Fall von Juragent monierte die Zeitschrift damals außerdem die Intransparenz des Unternehmens. Die Befürchtungen scheinen sich bestätigt zu haben. Der jüngste Artikel der Stiftung Warentest ist im Internet vom 02.04.2008 zum Prozessfinanzierer Juragent mit „Anleger bangen um ihr Geld“ überschrieben. Die Verbraucherschützer fürchten, „dass ein großer Teil ihres Geldes nicht der Finanzierung aussichtsreicher Gerichtsprozesse dient, sondern klammheimlich in die Schweiz geflossen ist. Was dort damit geschieht, ist unklar.“

 

Anlage prüfen lassen!
Die Investition in einen Prozesskostenfonds ist eine spekulative Anlage, die im schlimmsten Fall zum Totalverlust der Einlage führen kann. Wir raten deshalb allen Anlegern von Prozesskostenfonds, die bei Zeichnung Ihres Fondsanteils nicht über die allgemeinen Risiken von Fondsanlagen sowie die speziellen Risiken von Prozesskostenfonds aufgeklärt wurden, anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen.

 

Unser Angebot
Sollten die Ausschüttungen Ihres Prozesskostenfonds ausbleiben, dann lassen Sie sich von Kapitalanlegeranwälten beraten, die auf Fondsanlagen spezialisiert sind, um Schaden abzuwenden oder zumindest zu begrenzen.
Wir prüfen für 50 Euro sowohl Ihre Ansprüche als auch die Erfolgsaussichten Ihres Falles und sagen Ihnen, welche Kosten bei der Durchsetzung Ihrer Rechte auf Sie zukommen. Für rechtsschutzversicherte Anleger übernehmen wir die Deckungsanfrage.

 

Lesen Sie auch unseren Artikel vom 01.02.2007 „Prozesskostenfonds sind Risikofonds“. 

 

Aktualisierung 30.04.2008: Inzwischen sind die garantierten Ausschüttungen ausgezahlt worden. Unabhängig hiervon prüfen wir die uns vorliegenden Sachverhalte auf eine Fehlberatung der Vertriebsgesellschaft.


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


Jana Meister
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: meister@gansel-rechtsanwaelte.de


André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de


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23. Mai 2012 - 14:44
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