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Gläubigerversammlung der Securenta AG
26.3.2008

Berlin, den 26.03.2008. Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte hat an der  Gläubigerversammlung der Securenta AG vom 25.03.2008 in Göttingen teilgenommen. Dieser Termin wurde vom Insolvenzverwalter insbesondere deswegen anberaumt, um die Zustimmung der Gläubiger zur Veräußerung der noch verbliebenen Immobilien zu erhalten. Hier unser Bericht:

 

Bericht des Insolvenzverwalters

Die Securenta AG hatte über Jahre ihr spezielles „Produkt“, die  so genannte Securente, in Gestalt einer atypisch stillen Beteiligung als Altersvorsorge verkauft. Der Insolvenzverwalter Peter Knöpfel berichtete, dass insgesamt Verträge in einem Gesamtvolumen von über 2,4 Milliarden Euro abgeschlossen worden seien. Bei 80 % Prozent der Anleger handele es sich um Ratenzahler, die übrigen 20 % seien Sofortzahler. Insgesamt ca. 900 Millionen Euro habe das Unternehmen eingenommen. Den restlichen Betrag sollten die Anleger durch ihre Ratenzahlungen erbringen.

Von diesen 900 Millionen Euro sei heute nur etwa eine Million Euro übrig. Hinzu komme allerdings noch etwas Geld aus Immobilienverkäufen. Die Vertriebs-(Emissions-)kosten betrugen 22–23% der gezeichneten Anlagesumme. Deshalb sei zum einen für Investitionen nach "Gutsherrenart" mit ca. 4 Millionen Euro zu wenig Geld übrig geblieben und zum anderen seien die getätigten Investitionen nicht rentabel gewesen. Das Konzept der Securenta wäre „akademischer“ Natur und im realen Wirtschaftsleben von Anfang an nicht umsetzbar gewesen.

Im Jahre 2001 hatte das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen den Vertrieb der "Securente" wegen des Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz untersagt (Verbot der ratierlichen Auszahlung). Dennoch hätten die Verantwortlichen der Securenta AG einfach weitergewirtschaftet. Als es der Gesellschaft dann an Liquidität fehlte, seien die Bilanzen zunächst "schöngerechnet" und schließlich überhaupt nicht mehr erstellt worden. Die letzte Bilanz datiere aus dem Jahre 2004. Nicht nur in dieser Bilanz, sondern auch in allen anderen Bilanzen der Vorjahre wurden dramatische Falschbuchungen festgestellt.

Nach Ansicht des Insolvenzverwalters vollzog sich die Geschäftstätigkeit der Securenta in folgenden zwei Phasen, nämlich Phase 1: Geldumschichtung und Phase 2: Geldvernichtung. Eine Investitionsphase habe es nicht gegeben.

Am Ende konstatierte der Insolvenzverwalter, dass die Anleger vermutlich nicht mehr als zwei bis drei Prozent ihres Geldes zurückerhalten werden. Dabei sei die Dauer des Verfahrens ungewiss, man müsse mit 7–10 Jahren für das „Aufdecken des üblen Spiels“ rechnen.

 

Weiteres Vorgehen des Insolvenzverwalters

Der Insolvenzverwalter verkündete, dass er die Beitreibung noch offener Raten derzeit nicht beabsichtige. Die Entscheidung darüber behalte er sich aber bis nach Erstellung und Sichten der Bilanzen vor. Allerdings zieht der Insolvenzverwalter immer noch Gelder von Anlegern ein, obwohl er selbst davon ausgeht, dass die Anleger der Securenta AG betrogen und um ihr Geld gebracht worden sind.

 

Verlauf der Versammlung

Auf Grund der Bedeutung dieser Gläubigerversammlung hatte ein Richter anstelle eines Rechtspflegers die Verfahrensleitung übernommen.

Zunächst stand zur Abstimmung die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters (vorgeschlagen war Rechtsanwalt Rattunde aus Berlin, der das Parallelverfahren der Göttinger Gruppe Finanz- und Vermögensholding GmbH & Co. KG aA als Insolvenzverwalter betreut).

Für die Abwahl des bisherigen Insolvenzverwalters und die Neuwahl stimmte vermutlich der weit überwiegende Teil der vertretenen Anleger. Trotzdem meinte das Gericht, es ließe sich keine eindeutige Mehrheit feststellen und verweigerte sogar die Bekanntgabe der ausgezählten Stimmen. Daraufhin folgten Misstrauens- und Befangenheitsanträge, deren Protokollierung wiederum vom Richter abgelehnt wurden.

Anschließend stimmte die Mehrheit der vertretenen Anleger für den Verkauf der noch verbliebenen Immobilien.

Überraschend für die Gläubigerversammlung erklärte der Richter dann, dass er keine Stimmrechte an die Gläubiger im Rang des § 39 InsO vergeben dürfe, obwohl er zu Beginn der Versammlung allen Gläubigern, auch denen im Rang des § 39 InsO, zunächst ein Stimmrecht eingeräumt hatte. Er befragte deshalb die Gläubiger nach § 38 InsO, ob sie mit einem Stimmrecht für die nachrangigen Gläubiger einverstanden seien, was diese ablehnten. Daraufhin kam es schließlich zu tumultartigen Szenen, da nunmehr völlig unklar war, wer welche Stimmrechte hatte.

Als dann ein Befangenheitsantrag gegen den Insolvenzrichter gestellt wurde, brach dieser die Gläubigerversammlung ab und vertagte sie auf Ende Mai.

Über den weiteren Fortgang des Insolvenzverfahrens werden wir berichten.

 

Verlängerung der Anmeldefrist für Anleger

Die Frist zur Anmeldung der Forderungen läuft noch bis zum 31.03.2008. Eine Fristverlängerung ist jedoch wegen der sehr langen Verfahrensdauer höchst wahrscheinlich. Anleger der Securenta AG, die ihre Ansprüche bislang nicht zur Insolvenztabelle angemeldet haben, könne dies also auch weiterhin tun.

 

Unser Angebot

Anleger der Securenta AG, die bislang ihre Forderungen nicht zur Insolvenztabelle angemeldet haben, sollte spätestens jetzt tätig werden, weil

  • Nachschussforderungen durch den Insolvenzverwalter immer noch möglich sind,
  • Finanzämter u.U. Steuervergünstigungen zurückfordern,
  • weitere Ratenzahlungen Verlustzahlungen sind,
  • Ansprüche gegen den Vermittler der Securente wegen Falschberatung geprüft werden sollten, um ggf. einen Teil der Einlage zurückzuerhalten.
     

Ansprechpartner:

Jana Meister
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: meister@gansel-rechtsanwaelte.de


André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema Unternehmensbeteiligungen
23. Mai 2012 - 14:43
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