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Zinssenkung durch die Europäische Zentralbank
9.11.2001

Geldpolitische Beschlüsse am 8. November 2001

Auf der heutigen Sitzung fasste der EZB-Rat die folgenden geldpolitischen Beschlüsse:

Der Mindestbietungssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte des Eurosystems wird um 0,50 Prozentpunkte auf 3,25 % gesenkt. Dies gilt erstmals für das am 14. November 2001 abzuwickelnde Geschäft.

Der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität wird mit Wirkung vom 9. November 2001 um 0,50 Prozentpunkte auf 4,25 % gesenkt.

Der Zinssatz für die Einlagefazilität wird mit Wirkung vom 9. November 2001 um 0,50 Prozentpunkte auf 2,25 % gesenkt.


Quelle: Europäische Zentralbank - Presseabteilung
Kaiserstraße 29, D-60311 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 1344 7455, Fax: +49 69 1344 7404
Internet: http://www.ecb.int


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de

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23. Mai 2012 - 14:35
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