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Futura-Finanz: Finanzamt Hof stellt Insolvenzantrag – Geschäftsführer Turgut inhaftiert
10.1.2008

Berlin, den 10.01.2008: Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über den Beschluss des Amtsgerichts (AG) Hof vom 09.01.2008 mit dem über das Vermögen der „Futura Finanz Zukunftsunternehmen für Finanz- und Wirtschaftsberatung GmbH & Co KG“ das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

 

Beschluss des Amtsgerichts Hof
Das AG Hof hat am 09.01.2008 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der „Futura Finanz Zukunftsunternehmen für Finanz- und Wirtschaftsberatung GmbH & Co KG“, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter der KG „Futura Finanz Verwaltungs GmbH“, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Michael Turgut, eröffnet.
Gegenstand der Futura Finanz ist die „kundenorientierte Finanz- und Wirtschaftsberatung, des weiteren die Vermittlung von Versicherungen aller Art, die Vermittlung von atypischen Unternehmensbeteiligungen und die Vermittlung von Investmentfonds“ sein.
Nach den Feststellungen des AG ist die Futura Finanz zahlungsunfähig. Das heißt, das Unternehmen ist nicht mehr in der Lage, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen.
Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Martin Prager aus Bayreuth bestellt. Insolvenzforderungen sind bis zum 07.03.2008 bei ihm schriftlich anzumelden.

 

Michael Turgut verhaftet 
Alles deutet darauf hin, dass sich die Futura Finanz und Michael Turgut übernommen haben. Offenbar ist der Firma nunmehr das Geld ausgegangen. Nachdem das Finanzamt Hof am 19.12.2007 beim AG Hof Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der „Futura Finanz Zukunftsunternehmen für Finanz- und Wirtschaftsberatung GmbH & Co KG“ gestellt hat, wurde auch Michael Turgut kurz danach verhaftet. Nach Angaben der Zeitschrift „Stiftung Warentest“ blieben fällige Raten aus, die Turgut nach seiner Verurteilung im Jahre 2005 wegen Steuerhinterziehung zu einem Jahr Haft auf Bewährung und einer hohen Geldstrafe zu zahlen hatte. Daraufhin erließ das Gericht Haftbefehl. 

Futura Finanz AG haftet für Falschberatung
Im Vorfeld dieser Ereignisse entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz Ende des vergangenen Jahres, dass die bis dato als „Futura Finanz AG“ firmierende Vertriebsgesellschaft den Anlegern der „Frankonia Sachwert AG“ auf Schadenersatz haftet, weil ihre Vermittler Risiken der Geldanlagen nicht ordnungsgemäß dargestellt hatten (BGH, Beschluss vom 28.11.2007, Az.: III ZR 214/06).
Der BGH bestätigte damit ein Urteil des OLG Stuttgart, das die Futura Finanz auf Schadenersatz verpflichtete, weil die Anlegerin falsch beraten worden war. Obwohl die Anlegerin keine risikobehaftete Anlage wünschte, wurde ihr eine atypisch stille Beteiligung an der Frankonia Sachwert AG als sichere Geldanlage für die Altersvorsorge von einem Außendienstmitarbeiter der Futura Finanz vermittelt. Über ein Totalverlustrisiko und eine mögliche Nachschusspflicht wurde sie nicht aufgeklärt. Obwohl das der Anlegerin ausgehändigte Informationsmaterial über die Geldanlage Risikoangaben enthielt, bewerteten die Richter das Beratungsgespräch als ausschlaggebend für die Anlageentscheidung. Vermittler bzw. Anlageberater dürfen nicht ungestraft Angaben in einem Prospekt in einer Weise interpretieren, relativieren oder gar verkehren, dass die angebotene Geldanlage letztlich als risikolos und hocherträglich erscheint.
„Provisionsgesteuert“ haben Vermittler der Futura Finanz auf diese Weise z.B. auch Geldanlagen der Göttinger Gruppe sowie Deutsche Anlagen AG (MSF-Beteiligungen) vertrieben.

Michael Turgut ist im Übrigen auch Vorstand der rechtlich selbstständigen „IFF AG Zukunftsunternehmen für Investment, Fonds, Finanzen“ mit Sitz in Hof. Die IFF AG hat auch die „kundenorientierte Finanz- und Wirtschaftsberatung, des Weiteren die Vermittlung von Versicherungen aller Art, die Vermittlung von atypischen Unternehmensbeteiligungen und die Vermittlung von Investmentfonds“ zum Geschäftsgegenstand.

 

Was tun?
Anleger, die ihre Geldanlage von Vermittlern der Futura Finanz erhalten haben und dadurch geschädigt wurden, sollten umgehend ihre Ansprüche prüfen lassen. Ob Schadensersatzansprüche wirtschaftlich sinnvoll gegenüber der „Futura Finanz Zukunftsunternehmen für Finanz- und Wirtschaftsberatung GmbH & Co KG“ durchgesetzt werden können, hängt von den künftigen Feststellungen des Insolvenzverwalters Dr. Martin Prager ab. Hierüber werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
Darüber hinaus besteht jedoch die Möglichkeit der persönlichen Inanspruchnahme des vor Ort tätigen Vermittlers. Dieser haftet selbst auf Erstattung des Anlagebetrages wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung, wenn er dem Anleger eine Kapitalanlage empfohlen hat, die für diesen ungeeignet ist und dabei zumindest billigend in Kauf nimmt, dass der Anleger erhebliche Verluste erleiden kann. Nicht selten findet das Vorgehen des Vermittlers seine Erklärung allein in dessen Provisionsinteresse, dem er den Vorrang vor dem Interesse des Anlegers gibt, sein Vermögen sicher und ertragreich anzulegen. Eigene Vermögensinteressen bewusst zum Schaden anderer zu verfolgen, reicht aus, um das Merkmal der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung i.S.d. § 826 BGB als erfüllt anzusehen (OLG Hamm, Urt. v. 10.03.2005, Az.: 4 U 183/04).

 

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Ansprechpartner:

Jana Meister
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: meister@gansel-rechtsanwaelte.de


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Tel.: 030 226674-0
E-Mail: malchow@gansel-rechtsanwaelte.de


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23. Mai 2012 - 14:29
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