Berlin, den 20.12.2007: Wir haben im Rechtsstreit mit der SECI GmbH (ehemals C & H Vermögensplan GmbH) vollen Schadenersatz für unseren Mandanten erstritten, der einen Wertpapiersparvertrag über Aktien der Deutschen Beamtenvorsorge Immobilienholding AG (DBVI AG) abgeschlossen hatte.
Lesen Sie dazu auch unsere Meldung vom 09.07.2008
Der Fall
Unser Mandant machte im Mai 1999 Urlaub auf einem Campingplatz. Dort wurde er von einem seinerzeit für die IRV Immobilien GmbH tätigen Vermittler angesprochen, ob er nicht Interesse an einer „risikolosen Anlage“ habe. Im Verlaufe des Gesprächs wurde er schließlich überredet, einen Wertpapiersparvertrag auf Basis der Vermögenswirksamen Leistungen (VWL) abzuschließen. Da ihm ausdrücklich eine Kapitalerhaltsgarantie im Vertrag zugesichert wurde, sah er kein Risiko.
Unser Mandant besparte seinen Wertpapiersparvertrag von Juni 1999 bis einschließlich Februar 2007 vertragsgemäß. Ab März 2007 stellte er seine Zahlungen ein, weil die SECI GmbH keine ausreichenden Rückstellungen bildete, die notwendig sind, um den Anlegern nach Vertragsende die garantierten Auszahlungen leisten zu können. Daraufhin kündigte unser Mandant fristlos seinen Sparvertrag und machte Schadenersatz auf Rückzahlung seiner Einlagen geltend.
Die Entscheidung
Das Landgericht sprach unserem Mandanten mit diesem Urteil den vollständigen Ersatz seines Anlageschadens zu. Die SECI GmbH muss die eingezahlten Monatsbeiträge für die Vermögenswirksamen Leistungen nebst Zinsen seit Geltendmachung des Schadens an ihn zahlen.
Sobald die Entscheidungsgründe vorliegen, werden wir im Einzelnen darüber berichten.
Landgericht München I, Urteil vom 19.12.2007, Az.: 20 O 7309/07
Der Kommentar
Wir haben für eine Vielzahl von Mandanten in gleichgelagerten Fällen Klage eingereicht. Mit dem vorstehenden Urteil hat das Landgericht unsere Rechtsauffassung bestätigt, dass den Anlegern ein Anspruch auf vollständige Rückzahlung ihrer Sparraten zusteht.
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