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Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
Falk-Fonds 59: Insolvenzverwalter unterbreitet Vergleichsangebot
26.10.2007

Berlin, den 26.10.2007: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte macht Anleger des Falk Fonds 59 auf das Vergleichsangebot des Insolvenzverwalters Nachmann aufmerksam und empfiehlt ihnen eine individuelle Prüfung ihres Falles.


Insolvenz und Ausschüttungsrückforderung
Wir hatten am 27.09.2007 in unserer Meldung „Falk-Fonds 59 insolvent – Forderungen des Insolvenzverwalters möglich“ darüber informiert, dass der Insolvenzverwalter – wie bei anderen insolventen Falk-Fonds - die bereits erhaltenen Ausschüttungen teilweise oder sogar vollständig von den Anlegern zurückfordern könnte. Nun ist es soweit.

 

Außergerichtliches Vergleichsangebot
Der Insolvenzverwalter Nachmann hat unserer Kanzlei bereits mitgeteilt, dass er alle Anleger des Falk Fonds 59 Ende des Monats zunächst außergerichtlich auffordern wird, 65 % der erhaltenen Ausschüttungen bis 23.11.2007 oder, nach fruchtlosem Verstreichen dieses Datums, 75 % der erhaltenen Ausschüttungen bis 15.01.2008, zurückzuzahlen.

 

Ein guter Vergleich?
Ein Vergleich ist akzeptabel, wenn man dadurch ein Problem unkompliziert (auch) zu seinem Vorteil lösen kann. Wenn aber für eine Seite kein Grund für einen Vergleich besteht, dann ist jeder Vergleich ein unnötiger Verlust. Bezogen auf das Vergleichsangebot des Insolvenzverwalters Nachmann heißt das, dass zunächst im Einzelfall geprüft werden muss, ob überhaupt eine Rückzahlungsverpflichtung des Anlegers besteht.

 

Rückzahlungsverpflichtung und Verjährungsgefahr prüfen lassen!
Wir prüfen, ob Sie als Anleger des Falk-Fonds 59 zur (Teil)Rückzahlung Ihrer Ausschüttungen verpflichtet sind. Außerdem prüfen wir, ob Sie aufgrund fehlerhafter oder falscher Beratung nicht selbst wiederum Ansprüche gegen den Vermittler Ihrer Anlage bzw. gegen die Vermittlungsgesellschaft haben.

 

Hinweis: Für die Prüfung Ihrer Ansprüche gegen den Vermittler/Vermittlungsgesellschaft ist Eile geboten, da diese unter Umständen zum 31.12.2007 verjähren.

 

Profitieren auch Sie von den Erfahrungen und Erfolgen unseres Kompetenzteams „Geldanlagen“.

 

Wir prüfen für 50 Euro Ihre Rückzahlungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter, Ihre Ansprüche gegen den Vermittler sowie die Verjährungsgefahr in Ihrem Fall.


Ansprechpartner:

Sabine Hochmuth
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: hochmuth@gansel-rechtsanwaelte.de


Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de


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23. Mai 2012 - 14:12
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