HOME STANDORTE MITARBEITER KARRIERE KOSTEN IMPRESSUM
Geldanlagen
Genossenschaftsbeteiligungen
Aktien und Aktienfonds
Anleihen
Gold
Offene Fonds
Steuersparimmobilien
Unternehmensbeteiligungen
Zertifikate
Special: Geschlossene Fonds
Flugzeug- und Triebwerkfonds
Fonds von A bis Z
Hotel- und Ferienparkfonds
Containerfonds
Immobilienfonds
Lebensversicherungsfonds
Medienfonds
Schiffsfonds
Umweltfonds
Bank- und Kreditrecht
Immobiliendarlehen
Vermögensverwaltung
Fremdwährungsdarlehen
Immobilie und Grundstück
WEG-Auseinandersetzung
Bauen
Baumängel
Wohnraumvermietung
Versicherungen
Kaskoversicherung
Berufsunfähigkeit
Hausratversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Unfallversicherung
Wohngebäudeversicherung
Angebote für Unternehmen
Kapitalanlagen & Kredite
Versicherungen
Immobilien & Miete
Immobilie und Grundstück >> Bauen
Bauhandwerker- und Architektenhaftung
27.11.2000

Die Planung abgeböschter Lichtgräben vor den Fenstern von Souterrain-Wohnungen ist fehlerhaft, wenn der Architekt am Fuße der Böschung keine ausreichende Versickerungsmöglichkeit der bei starken Regenfällen zu erwartenden Wassermassen vorsieht.

Das Werk des mit der Gestaltung der Lichtgräbenböschungen, deren Abstützungen durch Kantsteine und der Kiesabdeckung des Raums zwischen Kantsteine und Kellerwand beauftragten Gartenbauunternehmens ist mangelhaft, wenn er seinen Auftraggeber nicht auf die für ihn leicht erkennbare fehlerhafte Architektenplanung und die Verfüllung der Arbeitsräume mit nicht sickerfähigen Material hinweist; auf seinen Schadensersatzanspruch muss der Auftraggeber sich jedoch das Planungsverschulden seines Architekten - hier zu ½ - anrechnen lassen.

 

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2000, Az.: 22 U 8/00


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema Bauen
23. Mai 2012 - 14:11
Diese Seite weiterempfehlen

Wirtschaftswoche-Logo Top-Anlegeranwälte in Deutschland 2009

mehr Meldungen zum Thema
mehr Artikel zum Thema
Servicebereich:
Ablauf des selbstständigen Beweisverfahrens

Schall – Definition und schalltechnische Begriffe