Der für Bausachen zuständige VII. Senat des Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage der Sorgfaltspflichten des Werkunternehmers bei der Planung der ordnungsgemäßen Entwässerung eines Bauvorhabens auseinandergesetzt.
Der BGH hat klargestellt, daß der mit der schlüsselfertigen Errichtung eines Bauwerkes beauftragte Unternehmer verpflichtet ist, die nach Sachlage notwendigen Informationen einzuholen, um eine ordnungsgemäße Entwässerung des Bauwerks zu gewährleisten.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.05.2001, Az.: VII ZR 248/00