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Immobilie und Grundstück >> Bauen
Sorgfaltspflicht des Bauunternehmers
15.5.2001

Der für Bausachen zuständige VII. Senat des Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage der  Sorgfaltspflichten des Werkunternehmers bei der Planung der ordnungsgemäßen Entwässerung eines Bauvorhabens auseinandergesetzt.
 
Der BGH hat klargestellt, daß der mit der schlüsselfertigen Errichtung eines Bauwerkes beauftragte Unternehmer verpflichtet ist, die nach Sachlage notwendigen Informationen einzuholen, um eine ordnungsgemäße Entwässerung des Bauwerks zu gewährleisten.

 

Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.05.2001, Az.: VII ZR 248/00


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de

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23. Mai 2012 - 14:02
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