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Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
Falk-Fonds 66 wird liquidiert
4.9.2007

Bericht von der Gesellschafterversammlung am 3. September 2007

Berlin, 04.09.2007: Am 3. September fand unter der Leitung des Geschäftsführers der Falk Beteiligungsgesellschaft 66, Hans Voss, in den Räumen der DZ Bank in München, die 6. ordentliche Gesellschafterversammlung der Falk Renditefonds KG (vormals „Falk-Fonds 66“) statt. Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte nahm daran teil. Hier unser Kurzbericht: 

 

Beschluss zur Liquidation des Fonds
Das wichtigste Ergebnis dieser Veranstaltung vorab: Eine zwei Drittel Mehrheit der Gesellschafter beschloss die Auflösung des Falk Fonds 66, weil die Folgefinanzierung der Ende 2007 auslaufenden Darlehensverträge des Fonds mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sei.
Von allen Gesellschaftern mit ihren insgesamt 16.949 Stimmen (eine Stimme entspricht einer Beteiligung von rund € 2.500) waren 6,2 % persönlich anwesend. 43,5 % der Gesellschafter hatten Dritte bevollmächtigt und 3,3 % die Treuhänderin, die PROMETA Treuhandgesellschaft. Die restlichen 45,6 % der Gesellschafter hatten sich nicht gemeldet, so dass sie automatisch von der PROMETA vertreten wurden.

 

EAM soll Fondsimmobilien verkaufen
Der Beschluss zur Liquidation des Fonds unter Verwertung des Fondsvermögens kam auf die eindringliche Empfehlung des Beirates der Fondsgesellschaft zustande. In Folge dieses Beschlusses wurde die Geschäftführerin EAM (Euro Asset Management GmbH, Frankfurt a.M.) von den Gesellschaftern beauftragt, die Fondsimmobilien zu festgelegten Mindestpreisen zu verkaufen. Sollten diese Kaufpreise tatsächlich erzielt werden, können die Anleger mit einem Rückfluss in Höhe von 40 % ihrer ursprünglichen Fondseinlage rechnen.

 

Fondsimmobilien weniger als 50% des Kaufpreises wert?
Ganz erstaunlich ist der Wertverfall der Fondsimmobilien. Denn nach den Prognosen einer Immobilienbewertungsgesellschaft, die von der EAM mit einer Bewertung der Fondsimmobilien beauftragt worden war, lassen sich bei einem heutigen Verkauf der Immobilien nicht einmal 50 % der im Fondsprospekt angegeben Kaufpreise aus dem Jahre 1997 erzielen. Das Objekt Seniorenresidenz Osnabrück sei aufgrund der Schwierigkeiten des derzeitigen Betreibers sogar nahezu unverkäuflich.

 

Wer profitiert(e) von der Bewertung der Fondsimmobilien?
Eine Begründung für diese desaströse „Neubewertung“ der Fondsimmobilien lieferte weder der Geschäftsführer des Fonds noch das Fondsmanagement. Und einer Begründung hätte es schon bedurft, da ein solcher Wertverfall keineswegs im Einklang mit der allgemeinen Entwicklung des Immobilienmarktes steht. Entweder wurden seinerzeit die Immobilien zu teuer gekauft bzw. bewertet oder sie sollen heute zu billig verkauft werden. Im Zweifel trifft sogar beides zu. Wem dies schadet ist klar. Doch wer profitiert davon?

 

Wen vertritt die PROMETA eigentlich?
Bemerkenswert ist weiter, dass die PROMETA, obwohl bezahlte Interessenvertreterin der Gesellschafter, ihre Treugeber die Anleger ausgesprochen schlecht informiert. Auf der Veranstaltung um Informationen hinsichtlich einer Ausschreibung der zu besorgenden Sanierungsmaßnahmen am Objekt Hannover gebeten, blockte die PROMETA vehement ab. Damit setzte sie erneut – wie bei den Falk-Fonds 68 und 71 - ihre eigenen Interessen vor die Interessen der von ihr vertretenen Gesellschafter.

 

Fließt Geld an die Anleger zurück?
Alles in allem geht es dem Falk-Fonds 66 nicht so schlecht, wie manch anderen der von der Falk Gruppe aufgelegten Renditefonds. Nach derzeitiger Einschätzung sollen nach dem Verkauf der Fondsimmobilien noch Gelder an die Anleger zurück fließen. Doch es bleibt angesichts der schlechten Verkaufsprognosen abzuwarten, ob tatsächlich die derzeit angedachten Preise erzielt werden können.

 

Schadenersatzforderungen prüfen lassen!
Im Falle einer fehlerhaften Anlageberatung können Anleger vom Vermittler ihrer Kapitalbeteiligung ihren Schaden ersetzt verlangen. Das würde im Fall dieses Fonds die Differenz zwischen der „Restauszahlung“ des Fonds nach dem Verkauf der Immobilien und ihrem investierten Kapital sein.
Anleger, die ihre Fondsbeteiligung fremdfinanziert haben, können insbesondere bei Vorliegen eines sog. Verbundgeschäftes (Fondsbeitritt und Finanzierung des Anteilserwerbs durch ein Darlehen stellen eine wirtschaftliche Einheit dar) ihren Schaden noch weiter begrenzen. Hier besteht grundsätzlich die Möglichkeit, gegenüber der Bank eine Reduzierung des Darlehens oder sogar vollständige Freistellung aus dem Darlehen zu erreichen.

 

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Ansprechpartner:

Sabine Hochmuth
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: hochmuth@gansel-rechtsanwaelte.de


Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


André Felgentreu
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23. Mai 2012 - 14:01
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