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Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
Gesellschafterversammlung des Falk Renditefonds (Falk Fonds 66) am 03.09.2007: Auflösung der Gesellschaft geplant!
30.8.2007

Berlin, 30.08.2007: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte nimmt am 03.09.2007 an der 6. Ordentlichen Gesellschafterversammlung der Falk Renditefonds KG in München teil. Wir bieten Ihnen an, Sie auf dieser Veranstaltung zu vertreten. 

 

Hohe Tilgung - keine Ausschüttung

Der Tagesordnung dieser Gesellschafterversammlung ist zu entnehmen, dass wegweisende Beschlüsse über die Zukunft des Fonds gefasst werden sollen.
Vorrangig geht es um die zukünftigen Belastungen des Fonds durch die Tilgung der Objektdarlehen. Daran sind letztlich Ausschüttungen des Fonds an seine Anleger geknüpft. Ursächlich für absehbare Veränderungen ist das Ende der festgeschriebenen Darlehenskonditionen im IV. Quartal 2007 und die damit verbundene Prolongation der Objektdarlehen. Das Fondsmanagement geht offenbar davon aus, dass die Verlängerung der Darlehen nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit nicht zu besseren Konditionen möglich sein wird. So ist von weiterhin hohen Tilgungsleistungen die Rede, die – und das ist zunächst entscheidend für die Anleger – keinen Spielraum für Ausschüttungen ließen.

 

Liquidation des Fonds

Nicht zuletzt diese schlechte Prognose dürfte mit dazu führen, dass eine Reihe von Anlegern von ihrer Kündigungsmöglichkeit Gebrauch machen, die gemäß § 3 des Gesellschaftsvertrages zum 31.12.2008 gegeben ist. Deshalb schlägt das Fondsmanagement den Verkauf der Objekte und die anschließende Liquidation der Fondsgesellschaft vor. Nach aktuellen Prognosen der Fondsverwaltung können die Anleger bei einem Verkauf der Fondsimmobilien derzeit mit einem Erlös in Höhe von ca. 40% ihrer ursprünglichen Einlagen rechnen.

 

Wir nehmen für Sie teil!

Angesichts dieser prekären Situation empfehlen wir Ihnen dringend, an dieser Gesellschafterversammlung teilzunehmen. Gerne können Sie sich auch von unserer Kanzlei vertreten lassen. Wir berechnen Ihnen dafür eine Aufwandspauschale von 50 EUR incl. MwSt. Im Anschluss an die Gesellschafterversammlung erhalten Sie auch unseren Bericht über deren Verlauf incl. Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

 

Sollten Sie Interesse an unserer Vertretung haben, drucken Sie bitte das Vollmachtsformular aus und schicken es uns ausgefüllt und unterschrieben an Gansel Rechtsanwälte, Friedrichstraße 149, 10117 Berlin oder per Fax an die 030/22667499 zurück.

 

Unsere Mandanten, die wir auf der Gesellschafterversammlung vertreten, werden in einem separaten Schreiben ausführlich über die Versammlung unterrichtet.


Ansprechpartner:

Sabine Hochmuth
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: hochmuth@gansel-rechtsanwaelte.de


Fordern Sie einen Kurzfragebogen zur Prüfung Ihres Problems an!

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23. Mai 2012 - 14:01
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