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Kein Geld bei der Göttinger Gruppe vorhanden – Anlegern drohen Forderungen
17.8.2007

Berlin, den 17.08.2000: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über den Termin zur Berichterstattung des Insolvenzverwalters und die Wahl eines Gläubigerausschusses in dem Insolvenzverfahren Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, der am 16.08.2007 in Berlin stattfand. An dieser Versammlung nahmen 44 Gläubiger bzw. Gläubigervertreter teil, die Forderungen von ca. 70 Millionen Euro und einige tausend Investoren vertreten.

 

Insolvenzverwalter geht von Totalverlust aus
Der Insolvenzverwalter der Göttinger Gruppe, Rolf Rattunde, zeichnete auf der Gläubigerversammlung ein düsteres Bild von der Situation der Gesellschaft. Es sei kein verwertbares Vermögen vorhanden. Deshalb geht er davon aus, „dass die gesamten Anlagen der Göttinger Gruppe in Höhe von gut einer Milliarde Euro vollständig verloren sind“. Für die Anleger sieht er kaum Chancen, ihr Geld wiederzubekommen. Doch damit nicht genug.

 

Steuernachforderungen möglich
Neben dem Totalverlust der Einlage müssen die Anleger auch noch mit Steuernachforderungen der Finanzämter rechnen. Der Insolvenzverwalter machte darauf aufmerksam, dass das Steuersparmodell der Göttinger Gruppe bekanntlich vor allem auf stillen Einlagen beruhte. Dadurch konnten die Anleger Verluste abschreiben, die jetzt aber von den Finanzämtern zurückgefordert werden könnten. Dann müssten die Anleger auch noch ihre bislang erhaltenen Steuerersparnisse zurückzahlen.

 

Nachschussverpflichtung nicht ausgeschlossen
Doch auch damit noch nicht genug. Derzeit kann nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass die Anleger der Göttinger Gruppe Nachschüsse zahlen müssen.

Wahl des Gläubigerausschusses
Üblicherweise wird vom Insolvenzgericht ein Gläubigerausschuss eingesetzt, der den Insolvenzverwalter bei seiner Geschäftsführung überwachen aber auch unterstützen soll. Diese Wahl gestaltete sich hier schwierig, da der Insolvenzverwalter kein Hehl daraus machte, angesichts „mangelnder Masse“ bei der Göttinger Gruppen keinen Bedarf und keinen Sinn in der Einsetzung eines solchen Ausschusses zu sehen. Schließlich konnten sich aber die Anlegervertreter durchsetzen, so dass ein dreiköpfiger Ausschuss gewählt wurde.

 

Schaden begrenzen und Ansprüche prüfen lassen
Unser Rat: Sollten Sie mit Forderungen des Insolvenzverwalters oder Ihres Finanzamtes konfrontiert werden, dann zahlen Sie nicht ungeprüft.

Profitieren auch Sie von den Erfahrungen und Erfolgen unseres Kompetenzteams „Geldanlagen“, das aus erfahrenen Anwälten und einem versierten Steuerberater besteht.

 


Ansprechpartner:

Jana Meister
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: meister@gansel-rechtsanwaelte.de


Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de

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23. Mai 2012 - 14:00
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