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Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
Falk Fonds 72: Liquidation auf außerordentlicher Gesellschafterversammlung
13.8.2007

Berlin, den 13.08.2007: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Anleger des Falk Fonds 72 über die bevorstehende Gesellschafterversammlung.

 

Am 14. August 2007 wird in München eine außerordentliche Gesellschafterversammlung der Falk Beteiligungsgesellschaft 72 GmbH & Co. KG stattfinden. Hauptziel der Veranstaltung ist die Liquidation des Fonds. Als Grund dafür wird das Verhalten der Gläubigerbanken angeführt, die – mit Ausnahme einer Bank – kein Interesse an einer Sanierung hätten und daher ihre Forderungen bereits veräußert haben.

 

Wie man aus einem Versagen eine Erfolgsmeldung macht
Die Information über die anstehende Gesellschafterversammlung liest sich den Fakten zum Trotz wie eine Erfolgsmeldung, wenn davon die Rede ist, dass es der Geschäftsführung in langwierigen harten Verhandlungen gelungen sei, die Insolvenz abzuwenden. Tatsache ist doch aber, dass die Fondsgeschäftsführung die Falk Beteiligungsgesellschaft 72 GmbH & Co. KG „an den Baum gefahren“ hat und nunmehr alle Anleger dieses Fonds um ihr Geld bangen müssen und für sie nur noch die Frage steht, mit welchen Verlusten sie rechnen müssen.

 

Was bringt die Liquidation des Fonds für die Anleger?
Die Liquidation des Fonds ist im Vergleich zur Insolvenz zwar das kleinere Übel, weil dadurch die Inanspruchnahme der Anleger als Schuldner der Gesellschaft vermieden wird und die Anleger ihre Ausschüttungen behalten dürfen. Doch von ihrem eingezahlten Geld werden die Gesellschafter des Falk-Fonds 72 nichts wiedersehen, wenn sie nichts unternehmen.

 

Wir informieren Sie über das weitere Schicksal des Falk Fonds 72.

 

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Ansprechpartner:

Sabine Hochmuth
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: hochmuth@gansel-rechtsanwaelte.de


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23. Mai 2012 - 13:59
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