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Versicherungen >> Berufsunfähigkeit
Burn-out-Syndrom - Berufsunfähigkeitsversicherung muss zahlen
27.7.2007

Berlin, den 27.07.2007: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert über ein aktuelles Urteil des LG München I zum Thema Berufsunfähigkeit bei Burn-out-Syndrom.

 

Der Fall:
Der berufsunfähigkeitsversicherte Finanzmanager brach unter dem dauerhaften Arbeitsstress mit bis zu täglich 200 Telefonaten und häufigen Dienstreisen zusammen. Er war schlichtweg "ausgebrannt". Die ärztliche Diagnose lautete entsprechend: Burn-out-Syndrom. Daraufhin beantragte er bei seinem Versicherer, der Continentalen, die Berufsunfähigkeitsrente. Die Versicherungsgesellschaft erkannte das Burn-out-Syndrom jedoch nicht als Grund für eine Berufsunfähigkeit an und verweigerte die Zahlung der Rente. Der Manager klagte deshalb vor Gericht.

 

Die Entscheidung:
Die Richter sprachen dem Versicherten nach einem ärztlichen Gutachten, das die  Berufsunfähigkeit bestätigte, einen Anspruch auf Rentenzahlung gegenüber seiner Versicherung zu. Die Continentale musste dem berufsunfähigen Finanzmanager so rückwirkend ca. 148.000 Euro Rente und 65.000 Euro an Versicherungsbeiträgen erstatten.

 

LG München I, Az.: 25 O 19798/03
 
Der Kommentar:
Psychische Erkrankungen häufen sich. Die Versicherungsgesellschaften sehen sich deshalb einer steigenden Zahl von Rentenforderungen ihrer Versicherungsnehmer ausgesetzt. Und weil psychische Erkrankungen - wie auch das Burn-out-Syndrom - nicht so leicht zu diagnostizieren sind, lehnen die Versicherungsgesellschaften oft (vor)schnell die Rentenzahlung ab. Dann bleibt nur der Gang vors Gericht. In diesem Fall sollten Betroffene kompetente Hilfe in Anspruch nehmen.
 

Nutzen Sie unseren 50-Euro-Check und lassen Sie sich von uns beraten. Unsere Versicherungsrechtsexpertin arbeitet mit gutachterlich versierten Medizinern zusammen. Dadurch können wir unsere Mandanten, denen die Rentenzahlung von der Versicherung verweigert wird, in einem Rechtsstreit optimal vertreten.


 


Ansprechpartner:

Jana Meister
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: meister@gansel-rechtsanwaelte.de


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23. Mai 2012 - 13:55
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