Bereits in den letzten Monaten sind die Zahlungsschwierigkeiten der Göttinger Gruppe immer offensichtlicher geworden. Fällige Raten aus Urteilen oder gerichtlichen Vergleichen wurden trotz Mahnung nicht gezahlt, so dass wir Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet haben.
Mittlerweile sind gegen mehrere Vorstände der Göttinger Gruppe Haftbefehle erlassen worden, nachdem diese der Verpflichtung, die Vermögensverhältnisse der Gesellschaften offen zu legen, nicht nachgekommen sind. Die Haftbefehle sollen die Abgabe der Erklärungen erzwingen.
Dies alles lässt nichts Gutes für die Anleger erahnen. Diejenigen Anleger, die bereits Titel gegen die Securenta AG erstritten haben, werden immer größere Probleme haben, ihre Forderungen tatsächlich durchzusetzen. Alle Anleger, die bisher noch nichts unternommen haben, sollten ihre Verträge von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Möglicherweise besteht die Chance vorzeitig auszusteigen. Auch im Hinblick auf eine mögliche Insolvenz der Göttinger Gruppe sollte der schnelle Ausstieg geprüft werden, um spätere Auseinandersetzungen mit dem Insolvenzverwalter zu vermeiden.