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Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
Außerordentliche Gesellschafterversammlung der DFO-Deutschlandfonds am 23.05.2007
9.5.2007

Berlin, 09.05.2007: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Anleger der beiden Deutschlandfonds darüber, dass - kurzfristig - für den 23.05.2007 eine außerordentliche Gesellschafterversammlung der DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds und 2. Deutschlandfonds KG (vormals der DBVI GmbH & Co. Deutschlandfonds und DBVI GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG) angesetzt ist. Die Veranstaltung findet um 10:00 Uhr in Grünwald bei München statt. Die ersten Anleger wurden in dieser Woche davon in Kenntnis gesetzt.

 

Der Tagesordnung zur außerordentlichen Gesellschafterversammlung ist zu entnehmen, dass wegweisende Beschlüsse gefasst werden sollen. So soll der Gesellschaftsvertrag dahingehend geändert werden, dass die Fondsgesellschaft mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung zum Ende eines jeden Geschäftsjahres aufgelöst werden kann. Das war bislang nicht möglich. Darüber hinaus soll darüber Beschluss gefasst werden, dass der geschäftsführende Kommanditist mit sofortiger Wirkung ermächtigt wird, auch die Immobilien der Gesellschaft einschließlich deren Tochtergesellschaften zu veräußern. Durch diese Änderungen wird es der Geschäftsführung ermöglicht, die Deutschlandfonds kurzfristig abzuwickeln und das Gesellschaftsvermögen zu verwerten. Wenn dies realisiert wird, dürfte das Kapitel Deutschlandfonds doch eher als erwartet beendet sein.
Einen weiteren Tagesordnungspunkt betrifft das Ausscheiden der DBVI AG aus beiden Deutschlandfonds. Die DBVI AG als ursprünglicher Namensgeber der gesamten DBVI-Gesellschaften ist im Jahr 2006 aus beiden Deutschlandfonds ausgeschieden. Die Kreditschulden der DBVI AG aber sind bei den Fonds verblieben. Nun soll der Gesellschaftsvertrag am 23.05.2007 nachträglich auf den Umstand des Ausscheidens der DBVI AG angepasst und darüber Beschluss gefasst werden. Dies ist deswegen prekär, weil das Ausscheiden der DBVI AG im Vorjahr ohne Zustimmung der Anleger erfolgt ist. Diese wurden 2006 vor vollendete Tatsachen gestellt.
Letztlich soll auf der Fondsversammlung über die Höhe der Vergütungen des geschäftsführenden Kommanditisten und der Treuhandkommanditistin wegen deren Tätigkeit für die Deutschlandfonds entschieden werden.

 

Aufgrund der beabsichtigten Beschlussfassungen empfehlen wir Ihnen dringend eine Teilnahme an dieser außerordentlichen Gesellschafterversammlung. Gerne können Sie sich auch von der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte vertreten lassen. Unsere Mandanten, die wir auf der Gesellschafterversammlung vertreten, werden in einem separaten Schreiben ausführlich über die Versammlung unterrichtet.


 


Ansprechpartner:

Marko Martschewski
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: martschewski@gansel-rechtsanwaelte.de


Alexander Malchow
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: malchow@gansel-rechtsanwaelte.de


Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


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23. Mai 2012 - 13:48
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