Berlin, 18.04.2007: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte reicht Schadenersatzklage gegen die European Securities Invest SECI GmbH (SECI), die Rechtsnachfolgerin der C & H Vermögensplan GmbH, für mehrere Anleger, die im Rahmen von Wertpapiersparverträgen DBVI-Aktien erworben haben, ein.
Lesen Sie dazu auch unsere weiteren Meldungen
Sachverhalt
Unser Mandant wurde im Jahre 1999 von einem Vermittler angesprochen, ob er nicht Interesse an einer risikolosen Kapitalanlage habe. Im Verlaufe des Gesprächs bot der Vermittler ihm einen Wertpapiersparvertrag für vermögenswirksame Leistungen auf der Basis von DBVI-Aktien an. Der Vermittler betonte, dass diese Anlage absolut risikofrei sei, weil das Emissionshaus eine 100%ige Kapitalgarantie gäbe. Das bedeute, wenn der Börsenkurs zum Vertragsende unterhalb des Ausgabekurses der Aktie liege, würde ihm der Differenzbetrag erstattet. Da sich diese Versprechungen nicht nur im Werbeblatt für diese Kapitalanlage, sondern auch in den Vertragsbedingungen des Wertpapiersparvertrages wiederfanden, zeichnete unser Mandant diese Kapitalanlage. Durch monatliche Einzahlungen erwarb er schließlich für knapp 5.000 Euro insgesamt 498 DBVI-Aktien.
Am 12.07.2006 teilte die SECI durch ein Rundschreiben an alle Anleger mit, dass die Garantie von ihrer zukünftigen wirtschaftlichen Lage abhänge. Diese Mitteilung kam in etwa zeitgleich mit den erheblichen Kursverlusten der DBVI-Aktien. Damit war nicht nur die Werthaltigkeit der Aktienanlage in Zweifel gestellt, sondern auch die Garantie, auf die die Anleger beim Erwerb der Anlage vertrauten.
Garantie ohne Wert?
Die Mitteilung der SECI, dass die „Werthaltigkeit der Garantie von der künftigen wirtschaftlichen Lage der SECI als Garantiegeberin“ abhänge, stellt die Garantieerklärung („100%-Kapital-Garantie“), die diese Kapitalanlage scheinbar zu einer „Nullrisikoanlage“ machten, absolut in Frage.
Die SECI räumte ein, dass die von ihr – in der Rechtsnachfolge der C & H Vermögensplan GmbH - gegebene Kapitalgarantie nicht von entsprechendem Eigenkapital gedeckt sei. Diese Tatsache ergibt sich auch aus dem Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young vom 31.12.2004 zur wirtschaftlichen Lage des Emissionshauses. Von einer deutlichen Verbesserung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens wurde bis heute nichts gemeldet, so dass die Kapitalgarantien ein Versprechen ohne Wert darstellen. Das ist deshalb für die betroffenen Anleger so prekär, da auch die DBVI-Aktien bis heute weiter an Wert verlieren.
DBVI-Aktien verlieren permanent an Wert
Die Aktie „Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG (DBV“), WKN 522294, wurde in den vergangenen fünf Jahren mit einem Kurs um ca. 8 € gehandelt. Doch damit ist seit Mitte des vergangenen Jahres Schluss. Seither verlieren die DBVI-Aktien kontinuierlich an Wert. Am 13.03.2007 lag ihr Kurs bei 0,81 Euro. Damit fiel die Aktie auf ein 10-Jahres-Tief. Der Kurs vom heutigen Tag liegt bei 0,66 Euro.
Der starke Kursverfall dieser Aktie ging vor allem auf die Mitteilung der Deutschen Beamtenvorsorge Immobilienholding AG (DBVI) vom 14.06.2006 zurück, „dass bei der Aufstellung der Jahresbilanz 2005 durch weitere bewertungsbedingte Abschreibungen auf den Beteiligungsbesitz von voraussichtlich 23 Mio. EUR ein Verlust eingetreten ist, der zu einer Reduzierung des Grundkapitals von aktuell 57.811.200,- EUR auf weniger als die Hälfte führt.“
Ansprüche prüfen lassen
Inhaber von DBVI-Aktien sollten ihre Ansprüche prüfen lassen. Der Wertverfall der Aktie gepaart mit dem zweifelhaften Garantieversprechen der SECI als auch die Gefahr der Verjährung von Ansprüchen gebieten gezieltes Handeln.
Wir sind in einer Vielzahl von Fällen mit der Klage beauftragt. Profitieren auch Sie von den Erfahrungen und Ergebnissen unseres Kompetenzteams „Geldanlagen“. Wir wissen worauf es ankommt, wenn auch Sie eine möglichst verlustfreie Rückabwicklung Ihrer DBVI-Aktienanlage anstreben.
Wir prüfen für 50 Euro Ihre Ansprüche und Erfolgsaussichten.
Lesen Sie dazu auch unsere Meldung vom 11.8.2006 „DBVI-Aktie im Sinkflug – Anleger sollten handeln“.
Schicken Sie uns den Fragebogen per E-Mail, Fax oder Post ausgefüllt zurück, dann prüfen wir Ihre Ansprüche und unterrichten Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines Rechtsstreites.