HOME STANDORTE MITARBEITER KARRIERE KOSTEN IMPRESSUM
Geldanlagen
Genossenschaftsbeteiligungen
Aktien und Aktienfonds
Anleihen
Gold
Offene Fonds
Steuersparimmobilien
Unternehmensbeteiligungen
Zertifikate
Special: Geschlossene Fonds
Flugzeug- und Triebwerkfonds
Fonds von A bis Z
Hotel- und Ferienparkfonds
Containerfonds
Immobilienfonds
Lebensversicherungsfonds
Medienfonds
Schiffsfonds
Umweltfonds
Bank- und Kreditrecht
Immobiliendarlehen
Vermögensverwaltung
Fremdwährungsdarlehen
Immobilie und Grundstück
WEG-Auseinandersetzung
Bauen
Baumängel
Wohnraumvermietung
Versicherungen
Kaskoversicherung
Berufsunfähigkeit
Hausratversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Unfallversicherung
Wohngebäudeversicherung
Angebote für Unternehmen
Kapitalanlagen & Kredite
Versicherungen
Immobilien & Miete
Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
Procurator versucht geschädigte Anleger von der Wahrnahme ihrer Rechte abzuschrecken
6.3.2007

Berlin, den 06.03.2007: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über ein Schreiben der Procurator, das Anleger der DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KG, der DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG und der 3. Realwert KG dieser Tage mit dem Betreff „Gesellschafterversammlung 2006 und aktuelle Berichterstattung“ erhalten haben.


Stimmungsmache
Mit dem Schreiben der Procurator, der Treuhänderin der o.g. Gesellschaften, wird das Protokoll der Gesellschafterversammlung der beiden Deutschlandfonds versandt. Soweit so gut. Doch die Procurator belässt es nicht dabei, sondern übersendet den Anlegern zudem einen „Aktenvermerk“ mit dem Betreff „Rechtsprechungsübersicht“. Auch das ist selbstverständlich das gute Recht der Treuhänderin. Doch wenn dann das Papier die Überschrift „Keine Rückabwicklung der Fondsbeteiligungen und Darlehensverträge“ trägt und eingangs geschrieben wird, dass Anlegeranwälte (vergeblich) versuchen, die Vertragsabschlüsse rückabzuwickeln, dann ist das schlichtweg eine Irreführung der betroffenen Anleger.
Die Ziele dieser Ausführungen sind allzu durchsichtig: Zunächst sollen geschädigte Anleger davon abgehalten werden, ihre Rechte wahrzunehmen. Doch damit nicht genug. Zudem  sollen Anlegeranwälte als Rechtsverdreher, die ihre Mandanten in aussichtslosen Angelegenheiten allein aus kommerziellen Gründen vertreten, diffamiert werden. 
Und das ist aus folgenden Gründen nicht hinnehmbar:

 

Tatsächliche Rechtslage
Die Procurator erweckt den unzutreffenden Eindruck, dass der Bundesgerichtshof höchstrichterlich abschließend zugunsten der Procurator und der finanzierenden Banken (Privatbank Reithinger bzw. C & H Bank, LBBW, Merkur Bank, Sparda-Banken, BHW u.a.) in Sachen DBVI-Darlehen entschieden hätte. Das ist falsch.
Die Rechtslage hinsichtlich des Verstoßes der Procurator gegen das Rechtsberatungsgesetz und damit die Möglichkeit der Rückabwicklung des Beitritts- und Darlehensvertrages ist nach wie vor umstritten. Die von der Procurator angeführten Fälle betreffen andere Sachverhalte und sind daher nicht schematisch auf die Deutschlandfonds übertragbar. Wir hätten keine Mühe, mindestens eben so vielen Fälle zugunsten der geschädigten Anleger aufzuführen.

 

Nichtige Treuhändervollmacht nur eine von vielen Anspruchsgrundlagen
Die Procurator wendet sich in dem in Rede stehenden Schreiben allein gegen die Unwirksamkeit der Treuhändervollmacht und die daran geknüpfte Unwirksamkeit des Darlehensvertrages. Doch das ist nur eine Möglichkeit für die geschädigten DBVI-Anleger ihre Anlage rückabzuwickeln.
Wir prüfen für unsere Mandanten außerdem, ob sie gegenüber der darlehensgebenden Bank folgende weitere Einwendungen geltend machen können:

  • Widerruf nach dem Haustürwiderrufsgesetz oder § 312 BGB (Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften)
  • Einwendungs- und Rückforderungsdurchgriff aufgrund von Schadensersatzansprüchen z.B. gegen die Fondsinitiatoren/Fondsgesellschaften
  • Falschberatung bzw. Täuschung durch Vermittler oder die Vertriebsfirma beim Verkauf der Anlage nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vom 25. April 2006
  • Schadensersatzpflicht der Bank wegen eines so genannten institutionalisierten Zusammenwirkens zwischen Bank und dem Vermittler bzw. dem Vertrieb und der Fondsgesellschaft nach den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vom 16. Mai 2006

Das sind nur einige Wege, die unsere Kanzlei beschreitet, um geschädigten Anlegern der Deutschlandfonds und der 3. Realwert KG zu helfen.

Alles in allem können wir das Schreiben der Procurator nur als einen Versuch werten, Anleger von der Wahrnahme ihrer Rechte abzuhalten. Die Procurator verkennt, dass sie die für die Anleger beauftragte Treuhänderin ist.
Sie hat im Übrigen ihren Anlegern auch verschwiegen, dass gegen sie selbst wegen der Zahlung verdeckter Innenprovisionen beim Abschluss aller DBVI-Beteiligungen ermittelt wird. Verdeckt deswegen, weil die offenbar geflossenen Provisionszahlungen an die Procurator in Höhe von 1% der jeweils vermittelten Beteiligungssumme so nicht im Prospekt ausgewiesen sind.

 

Unser Angebot
Nutzen Sie unseren 50-Euro-Check, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen. Profitieren auch Sie von unserer umfassenden Verteidigungsstrategie, die das Kapitalexpertenteam unserer Kanzlei entwickelt hat.
 
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.


Ansprechpartner:

Marko Martschewski
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: martschewski@gansel-rechtsanwaelte.de


Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


Jana Meister
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: meister@gansel-rechtsanwaelte.de


Fordern Sie einen Kurzfragebogen zur Prüfung Ihres Problems an!

Name, Vorname
E-Mail-Adresse
Wünschen Sie vorab einen Rückruf zur Besprechung Ihres Problems, dann teilen Sie uns bitte Ihre Telefonnummer mit.
Telefon

Wir senden Ihnen den Fragebogen kostenlos und unverbindlich!

Schicken Sie uns den Fragebogen per E-Mail, Fax oder Post ausgefüllt zurück, dann prüfen wir Ihre Ansprüche und unterrichten Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines Rechtsstreites.



>> mehr zum Thema Immobilienfonds
23. Mai 2012 - 13:40
Diese Seite weiterempfehlen

Wirtschaftswoche-Logo Top-Anlegeranwälte in Deutschland 2009

mehr Meldungen zum Thema
mehr Artikel zum Thema
Servicebereich:
Special Immobilienfonds

Geschlossene Fonds und Rechtsschutzversicherung

§ 92 Aktiengesetz

Privatbank Reithinger – Das Insolvenzverfahren

Cumulus-Fonds

DBVI-/DFO-Fonds

Falk-Fonds

WGS-Fonds

GVV Bruchköbel Immobilienfonds

DG-Fonds

Vollmacht