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Berlin, den 19.02.2007: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über das Vergleichsangebot des Insolvenzverwalters gegenüber den Anlegern des Falk-Fonds 68. Vergleichsangebot Nunmehr hat der Insolvenzverwalters der beiden insolventen Falk-Fonds 68 und 71, Rechtsanwalt Josef Nachmann, auch ein Vergleichsangebot für die Anleger des Falk-Fonds 68 im Hinblick auf die Rückforderungen der von den Anlegern dieser Fonds vereinnahmten Ausschüttungen unterbreitet. Dieses Vergleichsangebot beinhaltet folgenden Forderungsverzicht: Der Insolvenzverwalter verpflichtet sich, auf die Geltendmachung des Restes seiner Forderung gegen eine Einmalzahlung von - 55 % der zurück geforderten Ausschüttungen innerhalb von 2 Wochen nach Vergleichsschluss oder
- 60 % der zurück geforderten Ausschüttungen bis zum 31. August 2007
zu verzichten. Dieses Vergleichsangebot ist bis zum 10. April 2007 befristet. Insolvenzverwalter klagt und stellt PKH-Anträge Zur Durchsetzung seiner Forderungen hat der Insolvenzverwalter bei verschiedenen Amts- und Landgerichten im Bundesgebiet Klagen eingereicht. In vielen Fällen hat er dabei bei den Gerichten Anträge auf Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) gestellt. Eine Vielzahl von Gerichten versagte dem Insolvenzverwalter bislang allerdings PKH aufgrund mangelnder Bedürftigkeit. Vgl. dazu auch unseren Beitrag "Falk Fonds 68 und 71: Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter?" Unser Angebot Nutzen Sie unseren 50-Euro-Check, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen. Profitieren auch Sie von unserer umfassenden Verteidigungsstrategie, die das Kapitalexpertenteam unserer Kanzlei entwickelt hat. Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.
Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de

Sabine Hochmuth
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
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André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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