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Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
Falk-Fonds 68 und 71 – Prozesskostenhilfeantrag des Insolvenzverwalters
13.1.2007

Berlin, den 13.01.2007: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über aktuelle Aktivitäten des Insolvenzverwalters der Falk-Fonds 68 und 71.

 

Stellungnahme zum Prozesskostenhilfeantrag

In den letzten Tagen und Wochen wurde den Beteiligten an den insolventen Fondsgesellschaften „Falk Beteiligungsgesellschaft  68 KG“ und „Falk Beteiligungsgesellschaft 71 GmbH & Co. KG“, die der Rückzahlungsaufforderung des Insolvenzverwalters hinsichtlich ihrer Fondsausschüttungen nicht nachgekommen sind, ein Prozesskostenhilfeantrag des Insolvenzverwalters Nachmann vom Gericht zugestellt. Zugleich wurden diese Anleger zur Stellungnahme durch das Amts- bzw. Landgericht aufgefordert.

 

Hintergrund

Dieser Vorgang hat folgenden Hintergrund: Dem Insolvenzverwalter der in Rede stehenden Fonds ist offensichtlich das Geld zum Klagen gegen die aus seiner Sicht säumigen Anleger ausgegangen. Dann bleibt – auch ihm wegen Bedürftigkeit – nur der Weg über die Prozesskostenhilfe. Das Gericht gibt aber einem Prozesskostenhilfeantrag nur dann statt, wenn in der Sache tatsächlich Erfolgsaussichten bestehen. Aus diesem Grund wurden nicht zuletzt auch die Anleger zur Stellungnahme aufgefordert, da sich das Gericht nicht allein auf die Darlegungen des Antragstellers in seiner Klage verlässt.

 

Frist wahren

Für die Stellungnahme zu diesem Prozesskostenhilfeantrag des Insolvenzverwalters wurde jedem Anleger eine Frist gesetzt. Diese Frist, die ab Zustellung läuft, sollte nicht versäumt werden. Als Beklagter ist jeder einzelne Anleger nach deutschem Recht in einem Zivilprozess auf sich alleine gestellt und muss seine Rechte individuell wahrnehmen. Der Vorteil des gemeinsamen Vorgehens kommt nur Anlegern in der Klägerrolle zu Gute. Eine Verteidigung gegen die Ansprüche des Insolvenzverwalters ist deshalb nicht nur angezeigt, sondern durchaus vielversprechend.

 

Abwehr der Rückforderungsansprüche

Unsere Kanzlei hat eine umfassende Verteidigungsstrategie zu Abwehr der Rückforderungsansprüche erarbeitet. Auf dieser Basis führen wir bereits Vergleichsgespräche mit der Kanzlei des Insolvenzverwalters Nachmann, die auf einen erheblichen Forderungsverzicht hinauslaufen.

 

Unser Angebot

Lassen Sie Ihre Beteiligung auf Erfolgsaussichten im Rahmen unseres 50-Euro-Checks prüfen und besprechen Sie mit uns das weitere Vorgehen. Auch wenn Sie die Frist zur Stellungnahme versäumt haben, ist eine aussichtsreiche Verteidigung noch möglich.

 


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


Sabine Hochmuth
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: hochmuth@gansel-rechtsanwaelte.de


André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de


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23. Mai 2012 - 13:27
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