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Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
Insolvenz der Privatbank Reithinger: Debeka verweigert Auszahlung von Lebensversicherungen trotz Erreichens der Ablaufleistung
29.12.2006

Berlin, den 29.12.2006. Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über eine aktuelle Problematik im Zusammenhang mit der Insolvenz der Privatbank Reithinger.

 

In einigen Fällen, in denen seinerzeit Anleger von DBVI-Immobilienfonds Darlehen bei der C & H Credit- und Handelsbank Wiesbaden AG abgeschlossen haben, wurden auch Debeka Lebensversicherungen zur Besicherung der Kredite vermittelt. Im Regelfall handelt es sich bei den betroffenen Darlehen um Kredite zur Finanzierung von Beteiligungen an der 3. Realwert KG (Beamtenselbsthilfe in Bayern & Co 3. Realwert KG).

 

Im Rahmen der Insolvenz über das Vermögen der Privatbank Reithinger als Rechtsnachfolgerin der C & H Bank bemüht sich nunmehr der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt H. Müller-Feyen darum, dass die Versicherungsleistungen aus den Lebensversicherungen an die Privatbank Reithinger ausbezahlt werden. Hintergrund dafür ist, dass sehr viele Debeka Lebensversicherungen gerade ihre Ablaufleistung erreicht haben und die Versicherungssummen zur Auszahlung kommen.

 

Das rechtliche Problem besteht darin, dass die Lebensversicherungen zwar zur Besicherung von Darlehen an die kreditgebende Reithinger Bank abgetreten wurden – jedoch regelmäßig nur für den Todesfall. Das heißt, die Abtretung der Lebensversicherung wird nicht mehr wirksam, wenn der Versicherungsnehmer (Darlehensnehmer) – wie im Regelfall – das Ende der Laufzeit der Debeka Lebensversicherung erlebt. Dann aber muss die Lebensversicherungsgesellschaft nach unserer Rechtsauffassung den Versicherungsbetrag in voller Höhe an den Versicherungsnehmer auszahlen.

 

In zahlreichen Fällen verweigert die Debeka die Auszahlung der Versicherungssumme. Die Debeka ist zwar bereit, die Versicherungsleistung beim Amtsgericht zu hinterlegen und nicht an den Insolvenzverwalter auszubezahlen. Doch auch diese Verfahrensweise ist mit erheblichen Nachteilen verbunden und kann den betroffenen Darlehensnehmern nicht empfohlen werden.

 

Sie sollten sich an eine Kanzlei wenden, die auf Versicherungsvertrags- sowie auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisiert ist, wenn Sie zu der betroffenen Personengruppe gehören. Lassen Sie ihr Kredit- und Versicherungsverhältnis anwaltlich prüfen, bevor Sie der Ausbezahlung der Versicherungsleistung an die Privatbank Reithinger bzw. deren Insolvenzverwaltung oder der Hinterlegung der Versicherungsleistung beim Amtsgericht zustimmen.

 

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Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


Marko Martschewski
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: martschewski@gansel-rechtsanwaelte.de


Jana Meister
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: meister@gansel-rechtsanwaelte.de


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23. Mai 2012 - 13:27
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