Berlin, den 27.12.2006. Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte nimmt Stellung zum Schreiben des Insolvenzverwalters der Privatbank Reithinger, Rechtsanwalt Heinrich Müller-Feyen, an Darlehensnehmer der Bank, sich um eine Umschuldung ihrer Darlehen nach Ablauf der Zinsbindungsfrist zu bemühen.
Bei einer Vielzahl von Darlehen, die Anleger von Deutschlandfondsbeteiligungen seinerzeit über die C & H Credit und Handelsbank Wiesbaden AG abgeschlossen haben, läuft zum 31.12.2006 die Zinsbindungsfrist ab. Aus diesem Grund schreibt der Insolvenzverwalter der Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG die betroffenen Darlehensnehmer an und teilt Ihnen mit, dass die Darlehensverhältnisse wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Privatbank Reithinger nicht verlängert werden. Er bittet die Darlehensnehmer deshalb, sich um eine Umschuldung zu bemühen. Sollte eine Umschuldung nicht möglich sein, bietet die Insolvenzverwaltung der Privatbank Reithinger Bank den Abschluss einer Rückzahlungsvereinbarung an.
Wir empfehlen den betroffenen Darlehensnehmern unbedingt ihren Darlehensvertrag prüfen zu lassen, bevor Darlehen der Privatbank Reithinger umgeschuldet und dadurch an die in Insolvenz befindliche Bank zurückgeführt, d.h. abgelöst werden. Auch sollten Rückzahlungsvereinbarungen mit der Privatbank Reithinger nicht abgeschlossen werden, ohne dass zuvor Rechtsrat eingeholt wird.
Wichtig ist, dass sich betroffene Darlehensnehmer an eine Anwaltskanzlei wenden, die auf Kapital- und Anlagenrecht spezialisiert ist, da hier besondere Aspekte im Zusammenhang mit der Rückabwicklung fremdfinanzierter Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds eine Rolle spielen.
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