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Berlin, den 11.12.2006: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über die bevorstehende außerordentliche Gesellschafterversammlung der Anleger des Falk-Fonds 70 am 12. Dezember 2006 in München. Ziel der außerordentlichen Gesellschafterversammlung ist seitens der Verantwortlichen der Fondsgesellschaft der Verkauf der Immobilien und die anschließende Liquidation des Fonds. Damit würden voraussichtlich die Anleger keine Gelder mehr aus ihrer Fondsbeteiligung erhalten. Das Trostpflaster: von den Beteiligten des Falk-Fonds 70 würden wohl keine Ausschüttungen zurückverlangt werden, wie dies in den Fällen der insolventen Falk-Fonds 68 und 71 unlängst geschehen ist. Unabhängig von den Beschlüssen der außerordentlichen Gesellschafterversammlung können Anleger, die ihre Fondsbeteiligung mittels Darlehen fremdfinanziert haben, auch weiterhin ihre Ansprüche gegenüber ihrer finanzierenden Bank geltend machen. Solche Ansprüche bestehen insbesondere bei einem Darlehensvertragsschluss aufgrund einer Haustürsituation oder einer fehlerhaften Anlageberatung durch einen Finanzberater. Im günstigsten Fall könnten die Anleger die Rückabwicklung des Darlehensvertrages und ihrer Fondsbeteiligung fordern. Dann müssten sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes so gestellt werden, als hätten Sie den Fonds nie erworben.
Die geschädigten Anleger können außerdem Ansprüche gegen ihren Anlageberatern haben, wenn sie nicht oder nur unzureichend über die Risiken des Fonds, insbesondere das Risiko des nun wohl eintretenden Totalverlustes und das Risiko keine Ausschüttungen zu erhalten, aufgeklärt wurden. Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte wird ihre Mandanten auf der Gesellschafterversammlung vertreten.
Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de

Sabine Hochmuth
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: hochmuth@gansel-rechtsanwaelte.de

André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de
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