Berlin, 08.12.2006: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Anleger der beiden Deutschlandfonds über die Gesellschafterversammlung der DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds und 2. Deutschlandfonds KG (vormals der DBVI GmbH & Co. Deutschlandfonds und DBVI GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG) vom 23.11.2006.
Die Versammlung
Die Gesellschafterversammlung der beiden Deutschlandfonds, an der wir für unsere Mandanten teilnahmen, fand angesichts der schlechten Nachrichten im Vorfeld dieser Veranstaltung erwartungsgemäß in einer emotionsgeladenen Atmosphäre statt.
Der Geschäftsführer der Fonds, Alexander Grau, als auch der Geschäftsführer der Procurator Treuhand GmbH, Dieter Pape, versuchten eingangs der Versammlung die Anleger mit Allgemeinplätzen über den Aufschwung der Wirtschaft in Deutschland und einer positiven Bilanz über die Vermietungssituation der Fondobjekte zu beruhigen. Angesichts der Ausschüttungsstreichungen und der negativen Presseberichte über die Deutschlandfonds wurden die Anleger durch diese Schönwetterreden geradezu provoziert. Immerhin mussten – wie auf der Gesellschafterversammlung auch bekannt wurde - die beiden Deutschlandfonds aufgrund einer Wertberichtigung ihres Immobilienbestandes sowie des Rückzuges der DBVI AG aus den Deutschlandfonds - Wertverluste von 50% bzw. 65% hinnehmen.
Konkret, aber keineswegs selbstkritisch wurde es, als der Geschäftsführer zum Ausscheiden der DBVI AG aus den Fondsgesellschaften Stellung nahm. Aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage - die DBVI AG hätte Zahlungsschwierigkeiten beim Bedienen der Darlehen gehabt - sei dieser Schritt unumgänglich gewesen. Ansonsten hätte eine Zwangsvollstreckung in die Fondsimmobilien gedroht.
Die Anleger durften diese Entscheidungen lediglich zur Kenntnis nehmen, Einfluss darauf hatten sie nicht. Auch hatte der Einzelanleger nie die Möglichkeit, seine Darlehensverbindlichkeiten im Gegensatz zur DBVI AG mit den Fondsimmobilien abzusichern. Wenn er in Not gerät, scheidet er aus und muss weiter sein Darlehen bedienen.
Nun sind die Anleger in die Situation gekommen, dass mit ihren Einlagen nicht ausschließlich in Immobilien der Fondgesellschaft investiert wird, sondern dass sie mit ihrem Geld für die Verbindlichkeiten der DBVI AG einstehen müssen. Damit dürfte kaum ein Anleger bei Gesellschaftsbeitritt gerechnet haben.
Der Geschäftsführer der Deutschlandfonds versuchte dennoch zu beschwichtigen. So seien die Inhaberschuldverschreibungen bei der insolventen Privatbank Reithinger durch Kundenforderungen dieser Bank abgesichert, so dass der Verlust dieser Gelder ausgeschlossen sei. Die zur Sicherheit an die Deutschlandfonds abgetretenen Forderungen bestünden aus über 1.000 Einzeldarlehensverträgen. Und so könnten hier auf die Anleger durchaus noch Probleme zukommen. Denn es erscheint durchaus möglich, dass es sich bei einigen von ihnen, wenn nicht sogar der Mehrzahl dieser Forderungen, um Darlehen der eigenen Fondsanleger bei der Privatbank Reithinger handelt. Dadurch ist es möglich, dass die Fondsgesellschaften, wenn sie von ihren Sicherheiten Gebrauch machen sollten, zum indirekten Gegner ihrer eigenen Gesellschafter werden.
Unsere Fragen
Die Verantwortlichen der beiden Fonds warfen mit ihren Ausführungen auf der Gesellschafterversammlung mehr Fragen auf als sie beantworteten. So machten viele Anleger, Vermittler der Fondsbeteiligungen als auch Anwälte von ihrem Fragerecht rege Gebrauch.
Unsere Kanzlei fragte nach, ob tatsächlich alle Kreditschulden der DBVI AG in voller Höhe von der Fondsgesellschaft übernommen worden sind. Denn dadurch realisiert sich heute eine Gefahr, die von Anfang an ihren Grund im Konstrukt der Deutschlandfonds hat: Indem die Anleger als Gesellschafter der Fonds die Kreditschulden der DBVI AG tragen, schultern sie das Finanzierungs- und Insolvenzrisiko der ausgeschiedenen DBVI AG, weil es sich um Kreditschulden handelt, mit denen die DBVI AG seinerzeit die Beteiligung der Deutschlandfonds finanziert hatte.
Des Weiteren konfrontierten wir die Verantwortlichen damit, dass die DBVI AG offenbar gem. § 22 des Gesellschaftsvertrages ausgeschieden sei, weil sie die hohen Tilgungsraten ihrer Kredite nicht mehr aufbringen konnte, obwohl sie nach unserer Kenntnis aber nicht insolvent ist. Und wieso vereinbarte die DBVI AG zur Tilgung ihrer Kreditschulden nicht mit den Banken niedrige Tilgungsraten, wenn die Fonds dies mit denselben Sicherheiten (Fondsimmobilien) könnten? Wie kann es also sein, dass die DBVI AG, obwohl nicht insolvent, vollständig aus der Haftung entlassen wird?
Schließlich wollten wir wissen, welchen Sinn die neue Strategie der Fondsgesellschaften macht, dass bei Zahlungseinstellung von Anlegern auf die Sparverträge nicht mehr wie bislang der Wert der Einlage auf die Höhe, die bis dato eingezahlt wurde, herabgestuft wird, sondern nunmehr Mahn- und Gerichtsverfahren gegen die eigenen Anleger betrieben werden und dadurch weitere Kostenrisiken für die Fonds produziert werden.
Unsere Fragen ließ das Fondsmanagement unbeantwortet. Häufig kam lediglich der Verweis, dass Juristen die rechtlichen Probleme geprüft hätten und alles in Ordnung sei.
Wir haken nach
Da für uns und unsere Mandanten nichts in Ordnung ist und wir auf unsere Fragen keine befriedigenden Antworten erhielten, haben wir die Geschäftsführung der beiden Deutschlandfonds zur Klärung der offenen Punkte bis zum 28.12.2006 aufgefordert. Unsere Fragenkomplexe beziehen sich auf die Umfirmierung der beiden Deutschlandfonds zu „DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KG“ bzw. „DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG“, auf das Ausscheiden der DBVI AG, auf die in der Presse behauptete Unterprovision der Procurator Treuhand GmbH, die offenen Inhaberschuldverschreibungen bei der Privatbank Reithinger, die Besicherungen der Inhaberschuldverschreibungen mit abgetretenen Forderungen bei dieser Bank sowie die Prüfung der Jahresabschlüsse.
Unsere Mandanten, die wir auf der Gesellschafterversammlung vertreten haben, sind in einem separaten Schreiben ausführlich über die Versammlung unterrichtet worden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Schicken Sie uns den Fragebogen per E-Mail, Fax oder Post ausgefüllt zurück, dann prüfen wir Ihre Ansprüche und unterrichten Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines Rechtsstreites.