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Kapitalmarkt und Börse >> Anlageberatung
Bankhaus Reithinger: Insolvenzverfahren eröffnet
3.11.2006

Forderungen anmelden und Ansprüche prüfen lassen

Berlin, den 03.11.2006. Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über die Insolvenz des Bankhauses Reithinger.

 

Das Amtsgericht Konstanz hat mit Beschluss vom 01.11.2006, 09.00 Uhr, über das Vermögen der Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG, Singen, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Der bisherige vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Müller-Feyen, wurde zum Insolvenzverwalter ernannt. Alle Gläubiger der Bank werden in nächster Zeit vom Insolvenzverwalter über den Fortgang des Verfahrens informiert. Dabei werden sie auch über die Einzelheiten ihrer Forderungsanmeldung unterrichtet.
Am 01.02.2007 wird in Friedrichshafen in einer Messehalle die Gläubigerversammlung stattfinden. Der Insolvenzverwalter wird dann einen Bericht liefern auf dessen Grundlage der Fortgang des Verfahrens beschlossen wird. Ein gerichtlicher Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen steht noch nicht fest.
Der Insolvenzverwalter wird entweder die Forderungen der Anleger akzeptieren und sie in die Insolvenztabelle aufnehmen oder aber er bestreitet sie. Im letzteren Falle müsste auf Zulassung zur Insolvenztabelle geklagt werden.

Was bedeutet das für Darlehensnehmer der Bank?
Für Darlehensnehmer, die ihre Kapitalanlage über einem Kredit der Privatbank Reithinger (vormals C & H Credit & Handelsbank Wiesbaden Aktiengesellschaft) finanziert haben, bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Zum einen können sie aufgrund ihrer bisherigen Zahlungen auf den Kredit ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Zum anderen können sie eine Regelung über die Tilgung der Restschuld mit dem Insolvenzverwalter suchen.
Das betrifft z.B. Anleger von DBVI-Fondsbeteiligungen (Deutschlandfonds KG, Europapark Rasthof KG, 3. Realwert KG u.a.)  aber auch Mitglieder von Wohnungsbaugenossenschaften, die mit der staatlichen Eigenheimzulage geworben wurden und ihre Genossenschaftsbeteiligung ebenfalls über die Privatbank Reithinger finanziert haben (Euranova, Tereno, Mercura).
Vor ihrer Entscheidung sollten Sie einen auf Kapitalanlagenrecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren. Dieser wird Sie auch darüber aufklären, ob es in Ihrem Fall ratsam ist, Ihre Darlehensraten weiter an die Privatbank Reithinger zu zahlen.

Was ist noch zu empfehlen?
Neben einer anwaltlichen Vertretung im Insolvenzverfahren oder im außergerichtlichen Verfahren mit dem Insolvenzverwalter ist den betroffenen Bankkunden, die ihre Kapitalanlage über ein Darlehen der Privatbank Reithinger finanziert haben, zu raten, auch ihre etwaigen weiteren Ansprüche – insbesondere gegen die Vermittler ihrer Kapitalanlage als auch gegen sonstige Verantwortliche – anwaltlich prüfen zu lassen. Nach unserer Erfahrung sind Anleger häufig nicht im erforderlichen Umfang über das Risiko ihrer Kapitalanlage aufgeklärt worden.

 

Unser Angebot
Wir vertreten betroffene Anleger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche und auch in Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter. Außerdem unterstützen wir Anleger bei der Anmeldung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle.

 

Lesen Sie auch unsere Meldung vom 19.01.2007 "Gläubigerversammlung der Privatbank Reithinger: Wir nehmen für Sie teil!"

 

Wir prüfen für 50 Euro Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten.


 


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


Marko Martschewski
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: martschewski@gansel-rechtsanwaelte.de


Jana Meister
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: meister@gansel-rechtsanwaelte.de


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23. Mai 2012 - 13:20
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