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Vorläufiger Insolvenzverwalter der Privatbank Reithinger bietet Darlehensrückführung an - Lebensversicherungen der Anleger laufen ab
31.10.2006

Berlin, 31.10.2006: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Anleger der Privatbank Reithinger über den Stand des Insolvenzverfahrens ihres Kreditinstitutes.
 
Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Privatbank Reithinger wurde noch nicht eröffnet. Bei dem gegenwärtigen Verfahren handelt es sich um das vorläufige Insolvenzverfahren. Lesen Sie dazu unsere Meldung vom 15.09.2006: „Privatbank Reithinger ist zum Entschädigungsfall geworden“.

 

Insolvenzverwalter bietet vorzeitige Darlehensrückführung an
Obwohl das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet ist, bietet der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Müller-Feyen, in seinen aktuellen Schreiben an alle Darlehensnehmer der Privatbank Reithinger an, die Darlehen vorfristig bereits jetzt "unbürokratisch" zurückzuführen.

 

Anleger sollen der Auszahlung ihrer Lebensversicherung zustimmen
Außerdem sollen die Anleger ihre Zustimmung zur Auszahlung ihrer Kapital-Lebensversicherungen, die sie zur Besicherung einzelner Darlehen bei der Privatbank Reithinger an die Bank abgetreten haben, geben. Gegenwärtig haben zahlreiche dieser Versicherungsverträge ihre Ablaufleistung erreicht und sind auszahlungsreif. Das betrifft vor allem Darlehen, mit denen seinerzeit über die
C & H Credit & Handelsbank Wiesbaden AG der Beitritt zur Beamten-Selbsthilfe in Bayern & Co. 3. Realwert KG finanziert worden ist. Hier wurden im Regelfall zugleich Debeka-Lebensversicherungen zur Besicherung des Darlehens abgeschlossen.

 

Hat die Bank bzw. der Insolvenzverwalter einen Anspruch?
In vielen Fällen hat die Privatbank Reithinger keinen Anspruch auf Rückführung des Darlehens und/oder auf Auszahlung einer Lebensversicherungsleistung. Auf Grund der aktuellen Rechtsprechung können Anleger unter bestimmten Voraussetzungen ihre Fondsbeteiligung rückabwickeln und sich vom Darlehensvertrag lösen.
Auch die zur Besicherung der Darlehen von der Bank zur Verfügung gestellten Lebensversicherungen kann die Bank nicht ohne Weiteres beanspruchen, weil die Ablaufleistung aus der Kapital-Lebensversicherung überwiegend nur für den Todesfall abgetreten wurde.
Summa summarum: Die Wünsche des vorläufigen Insolvenzverwalters, die über kurz oder lang zu Forderungen des Insolvenzverwalters werden sind also oft fraglich.

 

Unsere Empfehlung
Wir empfehlen dringend allen betroffenen Anlegern, die mit Hilfe von Darlehen bei der Privatbank Reithinger DBVI-Immobilienfondsbeteiligungen (z.B. Deutschlandfonds-Beteiligungen oder auch Beteiligungen an der Europapark Rasthof KG oder der 3. Realwert KG) finanziert haben, ihre Beteiligung und ihren Darlehensvertrag von einem auf Kapitalanlagenrecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen, bevor sie Darlehen zurückführen oder der Auszahlung einer Lebensversicherungsleistung an die Privatbank Reithinger voreilig und unbedacht zustimmen.


Wir prüfen für 50 Euro Ihre Ansprüche und Erfolgsaussichten.

 

 

 


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


Marko Martschewski
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: martschewski@gansel-rechtsanwaelte.de


André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de


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23. Mai 2012 - 13:19
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