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Kapitalmarkt und Börse >> Anlageberatung
First Real Estate Grundbesitz GmbH in Schwierigkeiten
18.10.2006

Berlin, 18.10.2006: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert über die prekäre Situation der First Real Estate Grundbesitz GmbH und die drohenden Konsequenzen für ihre Anleger.

 

Liquiditätsprobleme
Die First Real Estate Grundbesitz GmbH zahlt fällige Inhaberschuldverschreibungen nicht zurück. Nunmehr werden Anleger, die Schuldverschreibungen der Gesellschaft gekauft haben, in einem Rundschreiben aufgefordert, die Hälfte der fälligen Rückzahlungen für bis zu einem Jahr zu stunden. Diese Bitte um Stundung begründet die Geschäftsführerin des Unternehmens mit Zahlungsproblemen bei der ECO-Pack GmbH, in die Teile der Anlegergelder investiert wurden. Für den Erhalt der Firma müssten 3 Mill. Euro für die Sanierung aufgebracht werden. Ansonsten drohten Verluste in Höhe von ca. 7,5 Mill. Euro.

 

Stiftung Warentest warnte
Die First Real Estate Grundbesitz steht seit dem Jahre 2002 auf der Warnliste der Stiftung Warentest. In einem Beitrag vom 15.10.2002 schrieb die Zeitschrift unter der Überschrift „Riskante Schuldverschreibung“: „Die First Real Estate Ltd. macht ein fragwürdiges Angebot: ‚Attraktive Festverzinsung 8 Prozent per anno – Auch für Sie!’ verspricht die Firma mit Sitz in London und Repräsentanz in Düsseldorf. Die attraktiven Zinsen sollen alle Anleger erhalten, die bis zum 31. Dezember 2002 eine Inhaberschuldverschreibung (Anleihe) mit einer Laufzeit von 11 Monaten für Beträge ab 500 Euro und mehr kaufen. Die ‚hohen Gewinne’ will die Firma durch den günstigen An- und Verkauf von Immobilien erwirtschaften.“
Das Angebot der First Real Estate Grundbesitz sah FINANZtest insbesondere deshalb als riskant an, weil der Garantiezins etwa 3,5 % über dem Zins für Bundesanleihen lag und zudem die Kosten für Konzeption, Verwaltung und Vertrieb mit 12 % des Anleihekapitals angegeben wurden. Außerdem sollten bis zu 15 % des Anleihekapitals für Vermittlerprovisionen ausgegeben werden. In Anbetracht dieser immensen Kosten erschien es FINANZtest seinerzeit fraglich, wie die First Real Estate Ltd. am Ende der kurzen Laufzeit die Anlagesumme plus 8 % Zinsen zurückzahlen wollte. 
In einem Artikel vom 17.10.2006 sieht FINANZtest die vorgeschlagene Stundung der Zahlungen als gefährlich für Anleger an. Ob die Betroffenen allerdings „lediglich“ mit der Aufforderung an die First Real Estate Grundbesitz, ihre Einlagen sofort und in voller Höhe zurückzuzahlen, Erfolg haben werden, erscheint ihr fraglich.

 

Staatsanwaltschaft ermittelt
Im Juni 2006 wurde Strafanzeige wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung gegen die First Real Estate erstattet. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt nunmehr wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetruges und der Insolvenzverschleppung (Az.: 130 Js 44/05). Wir stehen in Kontakt zur Staatsanwaltschaft und berichten über die Ergebnisse der Ermittlungen.

 

Was tun?
Wir empfehlen Anlegern mit fälligen Inhaberschuldverschreibungen als auch allen anderen Anlegern der First Real Estate Grundbesitz GmbH, schnell anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um ihre Ansprüche zu sichern, da der Verdacht des Vermögensverlustes besteht.
In einem vergleichbaren Fall – der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG, die ebenfalls Inhaberteilschuldverschreibungen anbot, konnte durch schnelles Handeln für unsere Mandanten eine Auszahlung erzielt und so Schaden abgewendet werden.

 

Schnell handeln – Ansprüche prüfen lassen
Häufig sind die Anleger nicht über das Risiko der Inhaberschuldverschreibungen der First Real Estate Grundbesitz aufgeklärt worden. Wenn sie nicht auf das hohe Verlustrisiko, das im Totalverlust der Einlage gipfeln kann, hingewiesen wurden, können auch Anleger nicht fälliger Anlagen die Rückerstattung ihrer Einlage verlangen.

Wir prüfen 50 Euro Ihre Ansprüche und Erfolgsaussichten.


Ansprechpartner:

André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de


Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


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23. Mai 2012 - 13:18
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