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Kapitalmarkt und Börse >> Anlageberatung
Privatbank Reithinger ist zum Entschädigungsfall geworden
15.9.2006

Berlin, 15.09.2006: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über die Feststellung des Entschädigungsfalles „Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG, Singen“ durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

 

Der Entschädigungsfall

Die BaFin hat am 14.09.2006 den Entschädigungsfall für die Privatbank Reithinger festgestellt und damit die gesetzlichen Voraussetzungen für die Entschädigung der Einleger durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) geschaffen.
Die BaFin benannte für die Feststellung des Entschädigungsfalles folgende Gründe:
1. Das Moratorium, das sie über die Privatbank Reithinger verhängt hatte, dauerte länger als sechs Wochen.
2. Das Bankinstitut war nicht mehr in der Lage, sämtliche Einlagen zurückzuzahlen.

 

EdB ermittelt Forderungen

Die betroffenen Anleger werden von der EdB schriftlich vom Entschädigungsfall benachrichtigt und erhalten ein Formular, mit dem sie ihren Entschädigungsanspruch anmelden können. Im Moment ist nicht vorhersehbar, wie lange das Entschädigungsverfahren bei der EdB dauern wird. Die Entschädigungshöhe beträgt pro Gläubiger bis zu 90% seiner Einlagen (so genannte Fremdmittel, die den Banken auf Initiative der Einleger überlassen werden wie Sicht-, Termin- und Spareinlagen), maximal 20.000 €.
Zahlungsansprüche die nicht durch die EdB entschädigt werden, nehmen bei einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Insolvenzforderungen am Verfahren teil. Vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind Forderungsanmeldungen nicht zulässig.

 

Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt

Die Geschäftsleitung der Bank hatte der BaFin die Überschuldung des Instituts selbst angezeigt. Darum beantragte die BaFin außerdem beim Amtsgericht Konstanz ebenfalls am 14.09.2006 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bankhauses.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde heute der Münchner Rechtsanwalt Heinrich Müller-Feyen ernannt. Dieser hat  die Aufgabe, die Insolvenzmasse zu sichern und den Sachverhalt zu klären, bis über den Insolvenzantrag entschieden ist.

 

Die Entschädigungsaussichten

Auch wenn der Entschädigungsfall festgestellt wurde und die EdB die Betroffenen nunmehr  auffordern wird, ihre Ansprüche anzumelden, ist keineswegs sicher, dass alle Anleger auch tatsächlich ihre Einlagen zurückbekommen. Die Ansprüche jedes Kapitalanlegers werden individuell geprüft.

 

Ansprüche prüfen lassen

Wollen Betroffene von vornherein sicher gehen, dass ihr Schadensfall nicht auch noch zum Entschädigungs-Problemfall wird, sollten sie einen auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten  Anwalt kontaktieren.
Kommt es zu keiner oder einer unzureichenden Entschädigung durch die EdB bzw. den Insolvenzverwalter, dann ist zu prüfen, gegen wen Ansprüche mit welcher Erfolgsausicht in Betracht kommen.
Auch Kreditverbindlichkeiten, die gegenüber der Privatbank Reithinger bestehen, sollten Darlehensnehmer prüfen lassen. Hier ist insbesondere zu klären, ob die Darlehensnehmer ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Bank unter den gegebenen Umständen weiter erfüllen sollen. Das betrifft vor allem Anleger der verschiedenen Fonds der Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG (DBVI) als auch Mitglieder von eigenheimfinanzierten Genossenschaftsbeteiligungen (z.B. Euranova, Mercura, Tereno).

 


Ansprechpartner:

Marko Martschewski
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: martschewski@gansel-rechtsanwaelte.de


Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de

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6. Februar 2012 - 02:13
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