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Neues Urteil gegen Securenta (Göttinger Gruppe) erstritten
16.11.2005

Rückzahlung der geleisteten Einlagen und Schadenersatz

Berlin, 16.11.2005:  Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte war erneut vor dem Landgericht (LG) Berlin erfolgreich gegen die Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement AG und die Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co. KGaA.

 

Der Fall:

Die Mutter des Klägers (Zedentin) unterzeichnete am 11.04.1991 auf Betreiben eines Vermittlers, der sie in ihrer Wohnung aufgesucht hatte, einen Zeichnungsschein über eine Beteiligung als atypisch stille Gesellschafterin an der Langenbahn AG in Höhe von 15.750 DM, incl. 5 % Agio, durch eine monatliche Ratenzahlung von 100 DM. Auf Grund einer Vollmacht schloss die Langenbahn AG entsprechend des Kapitalanlagemodells (sog. Steiger-Modell) mit der Göttinger Vermögensanlagen AG in der Folge einen weiteren Gesellschaftsvertrag ab. Danach hatte die Zedentin die Raten zunächst an die Göttinger Vermögensanlagen AG und dann an die Göttinger Beteiligungs AG zu entrichten. Insgesamt zahlte die Zedentin 6.710,69 € an die Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement AG sowie 1.227,12 € an die Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co. KGaA. Am 25.06.2003 kündigte die Zedentin ihre Beteiligung fristlos.
Mit seiner Klage verlangte der Kläger Rückzahlung der von der Zedentin geleisteten Zahlungen an die Beklagten im Wege des Schadenersatzes wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten.

 

Die Entscheidung:

Das Landgericht entschied: der Kläger hat Anspruch auf Rückzahlung seiner Einlagen in Höhe von 6.710,69 € und 1.227,12 €.
Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, da die Beklagten bzw. deren Rechtsvorgänger ihre Aufklärungspflichten durch den von ihnen eingesetzten Vermittler verletzt haben. Dieser hat weder durch die Übergabe des Emissionsprospektes noch durch seine „Beratung“ in ausreichender Weise auf die Risiken der Beteiligung hingewiesen. Statt dessen stellte er die Kapitalanlage als sicher und rentabel dar. Der Zeichnungsschein mit der Aufschrift „Pensions-Sparplan“ suggerierte zudem eine sichere Altersvorsorge, die nicht gegeben war. Vom Risiko eines möglichen Totalverlustes als auch von Nachschüssen erfuhren die Anleger nichts.
Das unsubstantiierte Bestreiten des Vermittlers, nicht ausreichend über die Anlage mit ihren Risiken aufgeklärt zu haben, überzeugte den Richter nicht. Er verlangte vom Vermittler, den Verlauf der Besprechung im Einzelnen zu schildern. Dabei kam es insbesondere darauf an, welche Belehrungen und Ratschläge er erteilt und wie der Anleger darauf reagiert habe. 
Am Ende mussten sich die Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement AG und die Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co. KGaA das fehlerhafte Verhalten des Vermittlers zurechnen lassen, da er als ihr Erfüllungsgehilfe tätig wurde.

 

Der Kommentar:

Das Landgericht Berlin ist – wie viele andere Gerichte, die über Geldanlagen der Göttinger Gruppe zu entscheiden hatten - mit diesem Urteil der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gefolgt. Danach muss dem Anleger für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden. Insbesondere ist er über die spezifischen Risiken und Nachteile der angebotenen Geldanlage verständlich und vollständig aufzuklären. Bei seiner Anlageberatung muss der Vermittler außerdem die Kenntnisse und Erfahrungen seines Kunden berücksichtigen. Bei geschäftlich unerfahrenen Anleger sind entsprechend höhere Anforderungen an das Aufklärungs- und Beratungsgespräch zu stellen.
Unser Experte für die Kapitalanlagen der „Göttinger Gruppe“, RA Andre Felgentreu, rät Betroffenen: „Wer bislang aus Rücksichtnahme gegenüber „seinem“ Vermittler oder wegen vermeintlicher Beweisschwierigkeiten gezögert hat, Schritte zur Lösung seiner risiko- bzw. verlustreichen Beteiligung an einer Kapitalanlage der Göttinger Gruppe zu unternehmen, der sollte jetzt aktiv werden. Wir bieten dafür einen 50-Euro-Erfolgs-Check an, der Ihnen Gewissheit über Ihre Chancen und Ihr Kostenrisiko bei einem Rechtsstreit gibt. Aufgrund unserer Erfahrungen mit der Göttinger Gruppe konnten wir bislang in vielen Fällen Betroffenen helfen.“

 

Landesgericht Berlin, Urteil vom 26.08.2005, Az.: 20 O 22/05

 


Ansprechpartner:

André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de


Jana Meister
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: meister@gansel-rechtsanwaelte.de

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23. Mai 2012 - 13:17
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