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Geldanlagen >> Genossenschaftsbeteiligungen
Wohnungsbaugenossenschaft Euranova: Anleger mit Forderungen belastet
21.8.2006

Unser Genossenschafts-Experte gibt dem Handelsblatt Auskunft

Berlin, den 21.08.2006. Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert seit längerem darüber, wie Familien mit der staatlichen Eigenheimzulage zum Genossenschaftsbeitritt und dem Abschluss von Darlehensverträgen von Vermittlern geködert wurden. Heute sind sie mit Forderungen der Finanzämter und mit Darlehensverpflichtungen belastet. Das Handelsblatt hat dazu u.a. auch unseren Genossenschafts-Experten, Marko Huth, befragt, der sich zu den Konsequenzen der Nichterfüllung der Föderungsvoraussetzungen durch die Wohnungsbaugenossenschaft äußert. Das Handelsblatt schreibt:

 

„Staatsanwalt will gegen Thannhuber klagen

Neuer Ärger für Klaus Thannhuber: Die Staatsanwaltschaft Bielefeld ermittelt gegen den Eigner der geschlossenen Privatbank Reithinger wegen Beihilfe zur Untreue und Steuerhinterziehung (Az: 6 Js 470/05). Er soll gemeinsam mit den Vorständen der Wohnungsbaugenossenschaft Euranova Schäden in Millionenhöhe verursacht haben.

 

Das Prinzip war wohl simpel, aber effektiv: 'Drückerkolonnen' warben nach bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft vor allem sozial Schwache als Anteilseigner. Geld war bei den meisten nicht zu holen. Abzocken wollte die Euranova die staatliche Eigenheimzulage, Thannhuber die Gebühren. Seit 1995 gibt es die achtjährige Förderung nicht nur für Häuslebauer sondern auch für Bürger, die Anteile an einer Wohnungsbaugenossenschaft kaufen. Voraussetzung für den maximalen Staatszuschuss: Der Anleger muss im ersten Jahr etwa ein Achtel der gesamten Beteiligungssumme eingezahlt haben. Dieser Anteil betrug im Schnitt zwischen 600 und 1000 Euro - zu viel für die angeworbenen Kunden. Auf ihren Konten bei der Privatbank Reithinger erschienen die Beträge dennoch, anonym überwiesen. Den Beleg schickte die Euranova ans Finanzamt. Der Fiskus zahlte die Zulage. 'Das waren im Schnitt rund 1000 Euro', sagt Oberstaatsanwalt Heinrich Rempe.
Das Geld floss an die Euranova: Sie hatte sich von den Anlegern die staatliche Förderung abtreten lassen. Nach Zahlung der Eigenheimzulage verschwand die gesetzlich vorgeschriebene Mindesteinlage ebenso schnell wie anonym wieder von den Reithinger-Konten. Doch damit nicht genug: 'Viele unserer Mandanten haben ihre Anteile über Darlehen der Privatbank Reithinger finanziert', sagt Marko Huth, Anwalt der Kanzlei Gansel, die geschädigte Anleger vertritt. Denn Wohnungen wurden mit den eingezahlten Geldern kaum gebaut. Das aber ist Voraussetzung für die Förderung durch den Staat. Jetzt will das Finanzamt das Geld zurück. Pech für die Euranova-Anleger: 'Die müssen die Zulage zurückzahlen und die Kredite trotzdem weiter bedienen', so Huth.
Laut Staatsanwaltschaft kassierte Thannhuber offensichtlich 'klotzige Gebühren, Provisionen und Zinsen, pro Kunde bis zu 100 Euro'. Macht nach vorläufiger Erkenntnis der Ermittler bei 3000 bis 5000 Kunden zwischen 300 000 und 500 000 Euro für den Münchner Kaufmann. Ende des Jahres will der Staatsanwalt Anklage gegen die Euranova-Vorstände und Thannhuber erheben.“ (Handelsblatt vom 21.08.2006)

 

 

Leseempfehlung

Lesen Sie auch unsere Meldung vom 15.09.2006 "Privatbank Reithinger ist zum Entschädigungsfall geworden" und vom 02.03.2009 "Euranova-Anleger müssen nicht mehr an die Genossenschaft zahlen".


Ansprechpartner:

Marko Huth
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: huth@gansel-rechtsanwaelte.de


Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema Genossenschaftsbeteiligungen
23. Mai 2012 - 13:13
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