Entzug der Erlaubnis zum Betreiben der Bankgeschäfte
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat über die Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG, Singen/Hohentwiel am Abend des 2. August 2006 ein Moratorium gemäß § 46 a KWG angeordnet. Der Grund dafür ist die Gefahr, wie die BaFin mitteilt, dass das Bankinstitut seine Verpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht erfüllen könne.
Der Entzug der Erlaubnis zum Betreiben der Bankgeschäfte bedeutet, dass alle Schalter der Privatbank Reithinger für den Kundenverkehr geschlossen sind. Der Bank ist es aufgrund des hiermit verbundenen Veräußerungs- und Zahlungsverbotes nicht mehr möglich, Verfügungen über Einlagen vorzunehmen.
Einlagensicherungsfonds
Die Privatbank Reithinger gehörte bis 11.09.2002 dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. an. Dann verließ die Bank diesen Sicherungsfonds. Der Austritt aus dem Fonds wurde im Bundesanzeiger am 13.09.2002 bekannt gegeben. Das bedeutet, wie der Bundesverband Deutscher Banken mitteilt, dass Einlagen, die vor dem 14.10.2002 getätigt wurden, und die bis zur Verhängung des Moratoriums nicht fällig geworden sind oder gekündigt werden konnten, bis zur Sicherungsgrenze von 1.541.000 € nach den Regeln des Statuts des Einlagensicherungsfonds geschützt sind. Die Einlagen, die danach der Privatbank Reithinger zuflossen, sind nicht mehr durch diesen Fonds geschützt.
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken
Bei Geldinstituten, die nicht Mitglied im Einlagensicherungsfonds sind, greift bei Insolvenz die gesetzliche Entschädigung. So gehört die Privatbank Reithinger seit September 2002 der Grundsicherung durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) in Berlin an. Der beschränkte Entschädigungsanspruch umfasst Einlagen, die in Euro getätigt wurden bzw. die auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates lauten.
Sollte die BaFin förmlich feststellen, dass die Privatbank Reithinger nicht in der Lage ist, die bei ihr unterhaltenen Einlagen zurückzuzahlen, wird sich die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH mit den Einlegern in Verbindung setzen, um sie gemäß den gesetzlichen Rahmenbedingungen zu entschädigen.
Der Entschädigungsanspruch umfasst 90 % der Einlagen bzw. der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften bei maximal 20.000 € pro Einleger.
Lesen Sie auch unsere Meldung vom 15.09.2006 "Privatbank Reithinger ist zum Entschädigungsfall geworden".
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