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Geldanlagen >> Allgemeines
DBVI-Aktie im Sinkflug – Anleger sollten handeln
11.8.2006

Immobilien Aktien-Anlagen der DBVI

 

Lesen Sie dazu auch unsere Meldungen 

 

Die Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG (DBVI) warb als börsennotiertes Aktienunternehmen für ihre Immobilien-Aktien mit überdurchschnittlichen Kursgewinnchancen bei hoher Sicherheit. 22% Kursgewinn in nur zwei Jahren hieß es in ihrer Werbung. Und das bei einer 100%-Kapital-Garantie, die den Anleger vor den Kursrisiken der Börse schützen sollte. Wer wollte da nicht an diesen sicheren Kurgewinnen teilhaben?
Die DBVI machte es interessierten Anlegern leicht. Jeder, der DBVI-Aktien erwerben wollte,  konnte entsprechend seinen Möglichkeiten unter folgenden drei Angeboten wählen:

  • Einmal-Anlage in Aktien
  • Wertpapier-Sparvertrag
  • Wertpapier-Sparvertrag nach 5. VermBG (Vermögenswirksame Leistungen - VWL)

Allen Angeboten war gemeinsam, dass eine tägliche Verfügbarkeit aus wichtigem Grund bzw. aus sparzulagenunschädlichem Grund versprochen wurde. Zusätzlich wurde eine „100%-Kapital-Garantie“ zugesichert.

 

Aktuelle Situation der DBVI-Aktienanlage

Die Aktie „Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG (DBV“), WKN 522294, wurde in den vergangenen fünf Jahren mit einem Kurs um ca. 8 € gehandelt. Das 52-Wochen-Hoch lag bei 8,70 €. Mit Datum vom 11.08.2006 beträgt der Kurs der Aktie an der Frankfurter Börse nur noch 1,50 €.
Der rapide Kursverfall dieser Aktie geht vor allem auf die Mitteilung der Deutschen Beamtenvorsorge Immobilienholding AG (DBVI) vom 14.06.2006 zurück, „dass bei der Aufstellung der Jahresbilanz 2005 durch weitere bewertungsbedingte Abschreibungen auf den Beteiligungsbesitz von voraussichtlich 23 Mio. EUR ein Verlust eingetreten ist, der zu einer Reduzierung des Grundkapitals von aktuell 57.811.200,- EUR auf weniger als die Hälfte führt.“ Mittlerweile beträgt das Eigenkapital nur noch 8,7 Mio. Euro (15%).
Hinzu kommt, dass die Privatbank Reithinger, mit der die DBVI AG zusammenarbeitet, von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 02.08.2006 die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften untersagt wurde. Dafür wurden folgende Gründe benannt:

  • Es bestehe die Gefahr, dass die Bank ihre Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern nicht mehr erfüllen könne.
  • Die Bank sei Teil eines unübersichtlichen Unternehmensgeflechts.
  • Bei der Bank herrsche ein Mangel an wirtschaftlicher Transparenz.

In Anbetracht all dieser Fakten ist ein weiterer Wertverfall der Aktien zu befürchten.

 

Garantie ohne Wert?

DBVI-Aktieninhaber sind in den letzten Wochen von der European Securities Invest SECI GmbH Wertpapierhandelsbank – dem Emissionshaus – angeschrieben worden. Die Bank teilt mit, dass bislang jede berechtigt geforderte Kapitalgarantie von ihr entgolten wurde, um dann  darauf hinzuweisen, dass die „Werthaltigkeit der Garantie von der künftigen wirtschaftlichen Lage der SECI als Garantiegeberin“ abhänge. Die Garantieerklärung („100%-Kapital-Garantie“), die diese Kapitalanlage scheinbar zu einer „Nullrisikoanlage“ machten, steht damit in Frage.

 

Ansprüche prüfen lassen

Inhaber von DBVI-Aktien, gleich welcher Anlageform, sollten schnellstens ihre Ansprüche prüfen lassen. Sowohl der Wertverfall der Aktie, die wirtschaftlichen Situation der DBVI als auch die Gefahr der Verjährung bestimmter Ansprüche gebieten gezieltes Handeln.

Unserem Kompetenzteam „Geldanlagen“ sind sowohl die verschiedenen Anlagen der DBVI als auch die beteiligten Unternehmen wie Verantwortlichen bestens bekannt. Wir wissen worauf es ankommt.
 

Wir prüfen für 50 Euro Ihre Ansprüche und Erfolgsaussichten.

 

Lesen Sie auch unsere Meldung vom 15.09.2006 "Privatbank Reithinger ist zum Entschädigungsfall geworden".

 


Ansprechpartner:

Marko Martschewski
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: martschewski@gansel-rechtsanwaelte.de


Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


Thomas Röske
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: roeske@gansel-rechtsanwaelte.de


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23. Mai 2012 - 13:13
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