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Geldanlagen >> Genossenschaftsbeteiligungen
Mercura Wohnungsbaugenossenschaft e.G. - Eigenheimzulage wird nicht gewährt
21.7.2006

Finanzamt fordert von Genossenschaftsmitgliedern Eigenheimzulage zurück

 

Berlin, den 23.07.2006. Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Genossenschaftsmitglieder der Mercura Wohnungsbaugenossenschaft e.G., Regensburger Straße 7a, 06132 Halle, über die weitreichende Feststellung des Finanzamtes Halle-Süd.

 

Wohnungsbaugenossenschaft erfüllt  Anforderungen des § 17 EigZulG nicht

Gegenüber der Mercura e.G. wurde durch das Finanzamt Halle-Süd im Dezember 2005 festgestellt, dass sie seit ihrer Gründung nicht die Anforderungen an eine Wohnungsbaugenossenschaft im Sinne des § 17 EigZulG erfüllt, weil sie bis zum Feststellungszeitpunkt nicht mehr als zwei Drittel des Geschäftsguthabens der Genossen und der aufgenommenen Kreditmittel zu wohnwirtschaftlichen Zwecken eingesetzt hat.

 

Rückforderungen des Finanzamtes

Für den Genossen, der mit dem Argument, über die staatlich gewährte Eigenheimzulage eine sichere Rendite erzielen zu können, geworben wurde, hat dies schwerwiegende Folgen.
Zum einen sieht er sich den Rückforderungen des Finanzamtes ausgesetzt, die Eigenheimzulage, die ab dem Jahre 2001 ausgezahlt wurde, zurück zu erstatten. Je nach Anteilshöhe können hier mehrere tausend Euro zusammen kommen.

 

Kreditschuld und Wertverlust

Zum anderen ist das betroffene Genossenschaftsmitglied mit der Kreditschuld belastet, soweit es den Kauf des Genossenschaftsanteils fremdfinanziert hat. Denn die Eigenheimzulage war regelmäßig auch das hauptsächliche Tilgungsmittel, das nunmehr wegfällt. Und schließlich steht ein Wertverlust bei den Genossenschaftsanteilen zu befürchten.

 

Ansprüche prüfen lassen

Betroffene Anleger sollten in Anbetracht dieses Fiaskos umgehend prüfen lassen, ob und welche Ansprüche sie gegen die Beteiligten, also Genossenschaft, Vermittler und/oder finanzierendes Kreditinstitut geltend machen können. Auch Verteidigungsmöglichkeiten gegen das rückfordernde Finanzamt sollten geprüft werden, etwa dann, wenn die Eigenheimzulage an Dritte abgetreten wurde. Gute Chancen einer Rückabwicklung bestehen vor allem im Falle einer Fremdfinanzierung.

 

Unser Kompetenzteam „Geldanlagen“ arbeitet speziell in diesen Fällen mit einem Steuerberater zusammen.
 


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema Genossenschaftsbeteiligungen
23. Mai 2012 - 13:12
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