Berlin, den 08.06.2006. Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über den Prüfungstermin der Ibeka AG am 30.05.2006 in Würzburg.
Forderung muss in die Tabelle
Der Prüfungstermin brachte folgendes Ergebnis: Soweit die Anleger nicht spätestens innerhalb von vier Wochen einen schriftlichen Auszug der Tabelle erhalten haben, aus dem hervorgeht, dass ihre Forderung bestritten wurde, können sie davon ausgehen, dass ihre Forderung zur Tabelle festgestellt wurde.
Wenn die Forderung vom Insolvenzverwalter bestritten wurde, müssen die Anleger der Ibeka AG nun versuchen, beim Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Fraas, notfalls auch auf gerichtlichem Wege, eine Feststellung auch ihrer Forderung zur Tabelle zu erreichen. Andernfalls haben sie keine Chance, wenigstens einen Teil des investierten Geldes zurückzuerhalten, sondern gehen leer aus.
Lassen Sie daher prüfen, ob ihre Forderung zu Unrecht bestritten wurde.
Begründung bei Bestreiten der Forderung
Herr Rechtsanwalt Fraas hat mitgeteilt, dass er denjenigen Anlegern, deren Forderung bestritten wurde, eine schriftliche Begründung zukommen lassen will. Dies wird ca. 3 Monate in Anspruch nehmen. Im Falle unserer Mandanten läuft dieser Schriftverkehr über unsere Kanzlei, wir werden die Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter für unsere Mandanten führen.
Prüfungstermine für die übrigen Gesellschaften
Die Prüfungstermine für die übrigen Gesellschaften wurden aufgrund des umfangreichen Verfahrens vertagt. Die Termine finden nunmehr für die Pierenz AG und GOJ II AG am 07.08.2006, für die Schober AG, die Knothe AG, die Lenz II AG, die Schuster-Schreiber AG, die Bialek AG sowie die Euro-Pool AG am 27.10.2006, für die Goj AG und die Lenz AG am 04.12.2006 sowie für die AVB GmbH am 18.12.2006 statt.
Es steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, in welcher Höhe eine Befriedigung der Gläubiger stattfinden wird.