Forderungen anmelden und Schadenersatzansprüche prüfen lassen
Berlin, den 20.06.2006. Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über die Insolvenz der WBG Leipzig-West AG.
Die WBG Leipzig-West AG hat am 19.06.2006 beim Amtsgericht Leipzig einen Insolvenzantrag gestellt; das vorläufige Insolvenzverfahren ist unter dem Az.: 405 IN 2046/06 registriert. Das Gericht wird nun einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen, der Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse ergreift und die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorbereitet.
Was tun?
Jede Zahlung an die genannten Gesellschaften sofort einstellen. Jede Forderung aus Inhaberschuldverschreibungen muss umgehend zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Das gilt auch für Forderungen aus Inhaberschuldverschreibungen, wenn sie noch nicht fällig sind.
Was passiert?
Der Insolvenzverwalter wird entweder die Forderungen der Anleger akzeptieren und sie in die Insolvenztabelle aufnehmen oder aber er bestreitet sie. Im letzteren Falle müsste auf Zulassung zur Insolvenztabelle geklagt werden.
Wie sind die Chancen?
Erfahrungsgemäß reduzieren sich aufgrund des Insolvenzverfahrens die Chancen auf Rückerstattung der gezahlten Einlagen. Allerdings gibt es bei der WBG Leipzig-West AG Anzeichen dafür, dass große Teile der Inhaberschuldverschreibungen (noch) nicht verloren sind.
Was ist zu empfehlen?
Neben einer anwaltlichen Vertretung im Insolvenzverfahren ist den Geschädigten zu raten, ihre Schadenersatzansprüche - insbesondere gegen die Vermittler ihrer Kapitalanlage als auch gegen weitere Verantwortliche – anwaltlich prüfen zu lassen. Denn es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass derjenige, der einen Anlageinteressenten über die wirtschaftlichen Risiken eines Modells umfassend aufzuklären hat und gegen diese Pflicht verstößt, grundsätzlich für alle mit einer nachteiligen Anlageentscheidung verbundenen Schäden haftet. Nach unserer Erfahrung sind Anleger häufig nicht über das Risiko der Inhaberschuldverschreibungen der WBG Leipzig West aufgeklärt worden. Sie wurden nicht auf das hohe Verlustrisiko, das im Totalverlust der Einlage gipfeln kann, hingewiesen.