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Die Goya AG – Betreiberin des Goya Clubs am Nollendorfplatz in Berlin, hat am 03.03.2006 Insolvenz angemeldet, nur 3 Monate nach der Eröffnung. Anfang Mai 2006 wurde auch der Geschäftsbetrieb eingestellt. Die von den Aktionären geleistete Einlage ist nach Auskunft des Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Leonhardt, wertlos, da ca. 5 Mio. Euro Schulden angehäuft wurden, die hauptsächlich durch zu hohe Baukosten verursacht wurden. Hinzu kommt, dass die Ansprüche der Aktionäre nur nachrangig, d.h. nach Befriedigung der Insolvenz- und Massegläubiger befriedigt würden. Dazu wird es nach Auskunft des Insolvenzverwalters aber nicht kommen. Die Aktionäre sollten angesichts dieser Umstände prüfen lassen, ob ihnen Ansprüche gegen den Vorstand und die Prospektverantwortlichen aus Prospekthaftung zustehen. Bei den Aktien der Goya handelte es sich um nicht börsennotierte Aktien. Auf das mit diesem Umstand verbundene hohe Risiko, insbesondere die stark eingeschränkte Handelbarkeit dieser Aktien, wurde im Verkaufsprospekt nicht hingewiesen. Daraus kann sich unter Umständen ein Schadensersatzanspruch zu Gunsten der Aktionäre ergeben.
Ansprechpartner:

Jana Meister
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: meister@gansel-rechtsanwaelte.de
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