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Geldanlagen >> Unternehmensbeteiligungen
Südwest Finanz Vermittlung: Erfolgreiche Vergleiche gelungen
24.4.2006

Klagen bei der Dritten Vermittlungs AG

 

Berlin, den 24.04.2006. Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert über erfolgreiche Vergleichsabschlüsse mit der Südwest Finanz Vermittlungs Aktiengesellschaft Erste und Zweite AG und die Klagen gegen die Dritte AG.
 

Das Renten-Versprechen

Die Südwest Finanz Vermittlungsgesellschaften versprechen den Anlegern mit ihrem Produkt „Südwestrentaplus“ lukrative Renditen und Steuervorteile. Diese atypisch stille Beteiligung sei geradezu die ideale Altersvorsorge. Was die Vermittler aber häufig bei ihrer Beratung verschweigen, ist die Tatsache, dass Anleger bei einer atypisch stillen Beteiligung zum (Mit)Unternehmer werden und damit an Gewinn und Verlust des Unternehmens beteiligt sind. So besteht für das eingezahlte Geld ein Totalverlustrisiko, im schlimmsten Fall sind alle Einlagen verloren. Schon jetzt sind viele Anleger ihrer versprochenen ratierlichen Auszahlung ihres Auseinandersetzungsguthabens verlustig gegangen. Und das, obwohl bereits bei Vertragsabschluss Bedenken gegen die bankenrechtliche Zulässigkeit dieser Auszahlungsform bekannt waren.

 

Gefährliche Investition – unsichere Gewinne

Die Zeitschrift Finanztest warnte in der Vergangenheit vor dem Ratensparprogramm Südwestrenta plus der Südwest-Finanz-Vermittlung Zweite AG. Hauptvorwurf: Die Risiken würden verschleiert, die Gewinne seien unsicher und der Anleger müsse für Verluste haften. Hohe Provisionen als auch beachtliche Kosten für Verwaltung und Prospekt waren weitere Argumente gegen diese Beteiligung.

 

Beteiligung zurück

Alles in allem hätten wohl die meisten Anleger Abstand von dieser ungünstigen Anlage genommen, wenn sie ordnungsgemäß aufgeklärt worden wären. Nachdem ihnen ihre unerfreuliche Situation bewusst wurde, versuchen viele Gesellschafter der Südwest Finanz Vermittlungsgesellschaften sich möglichst verlustfrei von ihrer Beteiligung zu lösen. Das eigene Bemühen, sich gütlich mit ihrer Beteiligungsgesellschaft auf die Rückabwicklung zu verständigen, ist bei unseren Mandanten stets ohne Aussicht gewesen. So bleiben dann nur zwei Möglichkeiten: Das Behalten der Beteiligung verbunden mit dem Hoffen, dass alles gut gehen werde.  Oder – die Einschaltung spezialisierter Anwälte.

 

Vergleiche und Klage

Wir stehen mit den Südwest Finanz Vermittlungsgesellschaften seit geraumer Zeit in Vergleichsverhandlungen. Nunmehr ist es uns für unsere Mandanten der Ersten und Zweiten Vermittlungs AG gelungen, einen Vergleich zu erzielen, der die sofortige Beendigung der Verträge ohne Zahlung von Stornierungskosten bei einer erheblichen Rückerstattung der eingezahlten Gelder an die Anleger zum Inhalt hat.
Da die Dritte Vermittlungs AG nicht bereit ist, ein vergleichbares Angebot für ihre Gesellschafter zu unterbreiten, beschreiten wir hier den Klageweg. Und auch in diesen Fällen sind wir nicht nur optimistisch in der Sache, sondern auch, weil die Südwest Finanz Vermittlungsgesellschaften fast immer vor Rechtskraft eines Urteils Vergleiche geschlossen haben.

 

Lesen Sie auch unseren Beitrag zur Südwestrenta Plus.


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


Jana Meister
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: meister@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema Unternehmensbeteiligungen
22. Mai 2012 - 15:20
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