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Bank muss über KfW-Kredite informieren
6.4.2006

Haftung bei Verstoß

Berlin, den 06.04.2006. Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über die Pflicht der Kreditinstitute, ihre Kunden auf die Angebote der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hinzuweisen und deren Förderprogramme anzubieten.
 
Was ist „KfW“?
Die Abkürzung „KfW“ haben viele schon einmal gehört und manch einer weiß, dass sich dahinter die „Kreditanstalt für Wiederaufbau“ verbirgt. Bei dieser Institution handelt es sich um eine Anstalt des  öffentlichen Rechts, deren Eigenkapital von der Bundesrepublik und den Bundesländer aufgebracht wird. Eine ihrer Hauptaufgaben besteht in der Gewährung von zinsgünstigen Darlehen zur Förderung des Wohnungsbaues (Investitionsförderung). Darüber hinaus betreut die KfW Förderprogramme in den Bereichen Wohnen, Energie sparen, Umwelt- und Klimaschutz, Infrastruktur und Bildung.

 

Wann brauch’ ich die „KfW“?
Abgesehen von dem neu aufgelegten Programm „KfW-Studienkredite“ für Studenten sind die Angebote der KfW vor allem immer dann interessant, wenn es ums Bauen und Wohnen geht. Denn die zinsgünstigen Kredite der KfW können Kreditnehmern helfen, erheblich Geld zu sparen. Doch nicht jeder weiß von dieser Sparmöglichkeit.

 

Muss die Bank mich informieren?
Ja, jede Bank muss auf die Angebote der KfW hinweisen und deren Förderprogramme anbieten. Kreditinstitute dürfen nicht nur ihre eigenen Angebote offerieren, auch wenn diese ihnen mehr Geld bringen.  

Was ist, wenn die Bank mich nicht informiert?
Verschweigt die Bank die Angebote der KfW, dann haftet sie, wenn der Kreditnehmer schließlich mehr Zinsen zahlt als nötig. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat diese Aufklärungspflicht der Bank folgendermaßen gefasst:
„Mit einer Kreditanfrage und Verhandlungen über den Kredit einer Bank mit einem Unternehmen kommt ein Finanzierungsberatungsvertrag zustande. Danach ist die Bank verpflichtet, alle in Betracht kommenden Finanzierungsmodelle vorzustellen und deren Vor- und Nachteile umfassend, richtig und verständlich zu erläutern sowie auf etwaige Bedenken hinzuweisen. Sie hat dabei erschöpfend die Möglichkeiten der öffentlichen Förderung mitzuteilen. Werden öffentliche Fördermittel nicht in der möglichen Höhe und in der möglichen Zeit beantragt, kommt eine Haftung der Bank wegen schuldhafter Verletzung des Finanzierungsberatungsvertrages in Betracht. Im Rahmen einer Finanzierungsberatung hat die Bank jedoch nicht die Aufgabe, den Kreditmittelbedarf des Unternehmens zu errechnen, sondern hat lediglich die günstigste Finanzierungsart aufzuzeigen“ (Urteil vom 05.04.2000, Az: 9 U 203/99).

 

Was raten Sie mir?
Wurden Sie z.B. bei der Baufinanzierung von Ihrer Bank nicht auf die KfW-Förderprogramme hingewiesen und haben ein Darlehen aufgenommen, dann sollten Sie rechnen. Stellen Sie die Kosten für Ihr Darlehen den Kosten gegenüber, die Ihnen bei Abschluss eines entsprechenden KfW-Kredites entstanden wären. Sie müssen allerdings die Kreditkonditionen der KfW zum Abschluss Ihres Darlehensvertrages zugrunde legen. Bei einer Differenz zu Ihren Ungunsten sollten Sie Ihr Kreditinstitut mit dieser Rechnung konfrontieren.

 

Nutzen Sie unseren 50-Euro-Check zur Prüfung Ihrer Ansprüche und lassen Sie sich von uns beraten.


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de

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22. Mai 2012 - 15:17
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