HOME STANDORTE MITARBEITER KARRIERE KOSTEN IMPRESSUM
Geldanlagen
Genossenschaftsbeteiligungen
Aktien und Aktienfonds
Anleihen
Gold
Offene Fonds
Steuersparimmobilien
Unternehmensbeteiligungen
Zertifikate
Special: Geschlossene Fonds
Flugzeug- und Triebwerkfonds
Fonds von A bis Z
Hotel- und Ferienparkfonds
Containerfonds
Immobilienfonds
Lebensversicherungsfonds
Medienfonds
Schiffsfonds
Umweltfonds
Bank- und Kreditrecht
Immobiliendarlehen
Vermögensverwaltung
Fremdwährungsdarlehen
Immobilie und Grundstück
WEG-Auseinandersetzung
Bauen
Baumängel
Wohnraumvermietung
Versicherungen
Kaskoversicherung
Berufsunfähigkeit
Hausratversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Unfallversicherung
Wohngebäudeversicherung
Angebote für Unternehmen
Kapitalanlagen & Kredite
Versicherungen
Immobilien & Miete
Specials >> Immobilienfonds
Falk-Fonds: Wir nehmen Einsicht in die Ermittlungsunterlagen der Staatsanwaltschaft
4.4.2006

Mit Fakten zum Erfolg

Berlin, den 04.04.2006. Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über unsere Recherchen bei der Staatsanwaltschaft München I in Sachen „Falk-Fonds“.

 

Die Werbung

Tausende von Anleger haben in die diversen Fonds der Münchner Falk-Gruppe des Firmengründers Helmut W. Falk investiert. Sie vertrauten den Versprechungen der Vermittler, die ihnen hohe Ausschüttungen bzw. Zinsen bei geringen oder gar nicht vorhandenen Verlustrisiken in Aussicht stellten. So warb der Prospekt des im März 2003 aufgelegten Falk-Zinsfonds auf der Titelseite noch mit 8 % geplante Ausschüttungen.

 

Die traurige Realität

Der Fondsexperte Stefan Loipfinger erklärte, dass der Falk-Zinsfonds aufgelegt wurde, nachdem die Banken der Falk-Gruppe kein Geld mehr geben wollten. Mit diesem Geld seien dann „alte Löcher gestopft und Darlehen an die zum Teil hoch verschuldeten Immobilienfonds gegeben worden“ (vgl. Finanztest vom 17.05.2005).

Anfang 2005 stellten vier Falk-Gesellschaften Insolvenzantrag. Die spannende und konsequenzenreiche Frage lautet: Wann hätten die Falk-Fonds zwingend Insolvenz anmelden müssen?

 

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

Nach den bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft gibt es eine Reihe von Anhaltspunkten dafür, dass das Unternehmen schon lange vor dem Jahre 2004 pleite war. Die ermittelnde Staatsanwältin Maud von Keyserlingk hat Hinweise dafür gefunden, dass die Falk-Firmengruppe bereits Ende 1999 Anfang 2000 massive Liquiditätsprobleme hatte. Sollte das nachgewiesen werden können, dann wären ab diesem Zeitpunkt eine Vielzahl von Anlegern bewusst getäuscht worden.

 

Wir haben für unsere Mandanten mit der Staatsanwaltschaft München I Akteneinsicht vereinbart, um deren Schadenersatzansprüche beweiskräftig durchzusetzen.


Ansprechpartner:

André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de


Sabine Hochmuth
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: hochmuth@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema Immobilienfonds
22. Mai 2012 - 15:17
Diese Seite weiterempfehlen

Wirtschaftswoche-Logo Top-Anlegeranwälte in Deutschland 2009

mehr Meldungen zum Thema
mehr Artikel zum Thema