Mit Fakten zum Erfolg
Berlin, den 04.04.2006. Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über unsere Recherchen bei der Staatsanwaltschaft München I in Sachen „Falk-Fonds“.
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Tausende von Anleger haben in die diversen Fonds der Münchner Falk-Gruppe des Firmengründers Helmut W. Falk investiert. Sie vertrauten den Versprechungen der Vermittler, die ihnen hohe Ausschüttungen bzw. Zinsen bei geringen oder gar nicht vorhandenen Verlustrisiken in Aussicht stellten. So warb der Prospekt des im März 2003 aufgelegten Falk-Zinsfonds auf der Titelseite noch mit 8 % geplante Ausschüttungen.
Die traurige Realität
Der Fondsexperte Stefan Loipfinger erklärte, dass der Falk-Zinsfonds aufgelegt wurde, nachdem die Banken der Falk-Gruppe kein Geld mehr geben wollten. Mit diesem Geld seien dann „alte Löcher gestopft und Darlehen an die zum Teil hoch verschuldeten Immobilienfonds gegeben worden“ (vgl. Finanztest vom 17.05.2005).
Anfang 2005 stellten vier Falk-Gesellschaften Insolvenzantrag. Die spannende und konsequenzenreiche Frage lautet: Wann hätten die Falk-Fonds zwingend Insolvenz anmelden müssen?
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
Nach den bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft gibt es eine Reihe von Anhaltspunkten dafür, dass das Unternehmen schon lange vor dem Jahre 2004 pleite war. Die ermittelnde Staatsanwältin Maud von Keyserlingk hat Hinweise dafür gefunden, dass die Falk-Firmengruppe bereits Ende 1999 Anfang 2000 massive Liquiditätsprobleme hatte. Sollte das nachgewiesen werden können, dann wären ab diesem Zeitpunkt eine Vielzahl von Anlegern bewusst getäuscht worden.
Wir haben für unsere Mandanten mit der Staatsanwaltschaft München I Akteneinsicht vereinbart, um deren Schadenersatzansprüche beweiskräftig durchzusetzen.