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Geldanlagen >> Genossenschaftsbeteiligungen
Euranova: Privatbank Reithinger fordert zur Kredittilgung auf
8.3.2006

Schuldanerkenntnis erschwert eine Rückabwicklung der Genossenschaftsbeteiligung

 

Berlin, den 08.03.2006. Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Genossenschaftsmitglieder der Euranova e.G über die jüngsten Aktivitäten der Privatbank Reithinger.

 

Vielen Anlegern wurde bei der Vermittlung ihrer eigenheimzulagenfinanzierten Genossenschaftsbeteiligung zugesichert, es kämen keinerlei Kosten auf sie zu. Die Genossenschaftseinlage werde von der Euranova e. G. vorfinanziert und dann im Laufe von 8 Jahren unter Inanspruchnahme der Eigenheimzulage abgezahlt. Um einen Verstoß gegen das in § 22 Absatz 4 Satz 2 Genossenschaftsgesetz geregelte Kreditierungsverbot zu vermeiden, sollte von der Treurat ein „Abwicklungskonto“ bei der Privatbank Reithinger eröffnet werden. Dass es sich dabei eigentlich um die Aufnahme eines Darlehens handelte, wurde den Anlegern nicht erläutert.

Dieser Tage verschickt die Privatbank Reithinger an die Genossenschaftsmitglieder der Euranova e.G die Information, dass deren Eigenheimzulage „nach der derzeitigen finanzgerichtlichen Praxis“ nicht mehr gezahlt werde und somit der Kredit anderweitig getilgt werden müsse. Die Bank verbindet dies mit der Aufforderung an die Anleger, das bestehende Schuldsaldo auf einmal zurückzuzahlen, dann würden ihnen auch die offenen Zinsen erlassen.

Sollte dem Genossenschaftsmitglied eine sofortige Rückzahlung des Kredites nicht möglich sein, wird eine monatliche Ratenzahlungsvereinbarung verbunden mit der Unterzeichnung eines Schuldanerkenntnisses angeboten. Abschließend droht die Privatbank Reithinger dem Genossenschaftsmitglied an, bei fruchtlosem Verstreichen der gesetzten Frist die Gerichte zu bemühen.

 

Kommentar:
Es besteht keinerlei Rechtsverpflichtung der Anleger zur Unterzeichnung eines Schuldanerkenntnisses. Die Privatbank Reithinger scheint hier die Strategie zu verfolgen, die Anleger zu verunsichern und durch Androhung gerichtlicher Maßnahmen bei knapper Fristsetzung Druck auf sie auszuüben. So soll die Unterzeichnung eines Schuldanerkenntnisses erreicht werden, ohne dass sich die Betroffenen zuvor rechtskundig gemacht haben.

Soweit Betroffene sich für die Unterzeichnung der Vereinbarung entscheiden, wird eine Rückabwicklung der Genossenschaftsbeteiligung erschwert. Im Fall der vollständigen Rückzahlung des Darlehens wird die Rückabwicklung der eigenheimzulagenfinanzierten Genossenschaftsbeteiligung weitestgehend unmöglich. Wer an einer Rückabwicklung interessiert ist, sollte sich deshalb vor Rückzahlung des Kredites bzw. Unterzeichnung des Schuldanerkenntnisses anwaltlich beraten lassen.

 

Leseempfehlung
Lesen Sie auch unsere Meldung vom 15.09.2006 "Privatbank Reithinger ist zum Entschädigungsfall geworden" und vom 02.03.2009 "Euranova-Anleger müssen nicht mehr an die Genossenschaft zahlen".

 


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema Genossenschaftsbeteiligungen
22. Mai 2012 - 15:11
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